Kreis Lippe. Seit 2014 können Arbeitgeber die Meldung über das Beschäftigungsverhältnis ihrer Mitarbeiter bereits elektronisch absetzen. Die Nutzung des digitalen Verfahrens ist seit dem 1. Januar nun gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Größe und Branche des Unternehmens. Mit dem Jahreswechsel können die Arbeitnehmer dann auch nicht mehr – wie bisher – der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Einen Nachweis über die übermittelten Daten der Arbeitgeber erhalten die Arbeitnehmer dann direkt von der zuständigen Agentur für Arbeit. Für Arbeitsverhältnisse, die bis einschließlich 31. Dezember 2022 enden, können die Bescheinigungen aber noch in Papierform eingereicht werden.
Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten als erweiterte Funktion die elektronische Übermittlung der Daten an die Bundesagentur für Arbeit im sogenannten BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) bereits an. Alle Informationen hierzu sowie die Möglichkeiten, falls die Software dies nicht beinhaltet, und die entsprechenden Links finden die Arbeitgeber online unter. Fragen können auch über die BEA-Hotline unter 0800-4555527 (gebührenfrei) gestellt werden. (lwz)
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Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.