Detmold. 1948 gegründet, konnte die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Hochschule für Musik Detmold (GFF) vielen Hundert Studenten helfen und so manchen musikalischen Karrierestart begleiten. Unter dem Motto „Besondere Leistung verdient besondere Förderung“ ist die GFF insbesondere dann zur Stelle, wenn einem der jungen Talente ein Studium aufgrund knapper finanzieller Mittel nicht möglich wäre. Zusätzlich können durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden der GFF maßgebliche Projekte der Hochschule umgesetzt werden, die sich durch einen besonderen pädagogischen und/oder künstlerischen Wert auszeichnen.
Eine, die unermüdlich bestrebt ist, neue Wege zu finden, sich für das Wohl der Studenten stark zu machen, ist Professorin Godelieve Schrama. Einer dieser Wege führte die niederländische Harfenistin in den Vorstand der GFF. Im ersten Teil des Interviews mit der LIPPISCHEN WOCHENZEITUNG erläutert sie unter anderem ihre Aufgaben im Vorstandsteam und spricht über die Arbeit der GFF.
LWZ: Frau Prof. Schrama, zu Ihrer Aufgabe in der Vorstandsarbeit der GFF gehört es, Studenten für Stipendien auszuwählen. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Prof. Schrama: Das Verfahren setzt sich aus einem schriftlichen Antrag der Bewerber, einem Gutachten des Hauptfachlehrers und einem persönlichen Gespräch zusammen. Darüber hinaus müssen Bewerber ein Motivationsschreiben einreichen, damit die Stipendienkommission sich einen Eindruck von den Zielen, Träumen und Perspektiven der Antragsteller machen kann. Dazu gehört auch eine Übersicht ihrer bisher erreichten Studienergebnisse. Nach Bewerbungsschluss sichten die Kommissionsmitglieder die eingegangenen Unterlagen und entscheiden, welche Studenten zu einem Gespräch eingeladen werden. Weil die finanziellen Mittel pro Semester begrenzt sind, bedeutet eine Absage nicht zwangsläufig, dass der Bewerber nicht für ein Stipendium in Frage käme.
LWZ: Was genau ist ein GFF-Stipendium überhaupt? Welche Voraussetzungen muss ein Bewerber erfüllen?
Prof. Schrama: Neben der bereits erwähnten nachvollziehbaren finanziellen Notwendigkeit sind es herausragende Studienleistungen, die es nachzuweisen gilt, um eines der Stipendien zuerkannt zu bekommen.
LWZ: Mit welchem Betrag werden die Studenten gefördert?
Prof. Schrama: Unsere ausländischen Studenten erhalten mittels des GFF-Stipendiums einen monatlichen Betrag von 300 Euro. Dies gilt für die Dauer eines Semesters bis zu maximal vier Semestern, wobei das Stipendium jedes Semester neu beantragt werden muss. Die 300 Euro setzen sich zusammen aus 150 Euro des DAAD (Deutscher Akademische Austauschdienst) und 150 Euro aus dem Fördertopf der GFF. Für deutsche Studenten gibt es diesen „DAAD-Zuschuss“ nicht. Bei ihnen wird individuell geschaut, welcher monatliche Betrag im Hinblick auf die Finanzlage der GFF möglich ist.
LWZ: Wie viele Stipendien konnten Sie im Studienjahr 2021/22 vergeben?
Prof. Schrama: Die GFF hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 60 Studenten gefördert. Dabei wurden rund 56.000 Euro ausgezahlt; allerdings nicht nur in Form von Stipendien, sondern auch als Einmalzahlungen zum Beispiel in besonderen Notsituationen. Zudem konnte die GFF rund 9.000 Euro zum Corona-Hilfsfonds der Hochschule beitragen.
LWZ: Vielen Dank für das bisherige Gespräch.
Im zweiten Teil des Interviews, das in der kommenden Print-Ausgabe am 14. Januar erscheint, spricht Prof. Godelieve Schrama über die Arbeit der Kommission zur Auswahl der Stipendiaten sowie über ihre Beweggründe, sich in der GFF zu engagieren.
Das Gespräch führte Redakteurin Karen Hansmeier.
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