Detmold. Wer als Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein in Detmold ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss dies bis spätestens Freitag, 24. März, beim Ordnungsamt der Stadt Detmold beantragen.
Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen. Hintergrund für die Genehmigung ist § 13 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, nachzulesen auch auf der Homepage der Stadt Detmold.
Demnach sind Brauchtumsfeuer vor der Durchführung beim Ordnungsamt der Stadt Detmold anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Dazu gehören auch Osterfeuer.
Fragen zur Genehmigung beantwortet Marina Grade unter 05231-977409 oder per Mail. (lwz)
- Redaktion
- Kontakt
Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.