Verbraucherschutz klärt auf: Ist Ihr Haus fit für die Wärmepumpe?

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Kreis Lippe. Rund um die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt sich für viele Verbraucher die Frage, ob der Einsatz einer Wärmepumpe für ihr Haus technisch in Frage kommt. Ein Vorteil dieser Heiztechnologie ist, dass sie neben dem Haushaltsstrom die kostenfreie Umweltwärme aus Luft, Erde und Wasser nutzt. „Wärmepumpen werden in Zukunft ein wesentlicher Baustein für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden sein“, sagt Stephan Herpertz, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.

„Damit möglichst viel Umweltwärme für die Beheizung genutzt werden kann, sollte die Wärmepumpe gerade in der kalten Jahreszeit möglichst effizient betrieben werden. Ob die vorhandene Haustechnik schon fit genug für den Wärmepumpenbetrieb ist, lässt sich mit dem sogenannten 50-Grad-Temperatur-Test eigenhändig überprüfen“. Wie dieser Eignungstest für das Haus funktioniert und was zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in vier Tipps zusammengestellt.

  • Technische Voraussetzungen klären
    Für die Durchführung des 50-Grad-Temperatur-Tests sollte die bestehende Heizung über einen Außentemperaturfühler verfügen. In diesem Fall kann die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt werden. Diese Abhängigkeit ist als sogenannte Heizkurve in der Heizungsregelung hinterlegt. Der Vorlauf ist der Teil des Heizkreises, über den das warme Wasser vom Heizkessel oder der Wärmepumpe bzw. einem zwischengeschalteten Speicher zu den einzelnen Heizkörpern fließt. Wichtig ist auch, dass die Heizkurve in der Heizungsregelung angepasst werden kann. Der Test liefert noch aussagekräftigere Ergebnisse, wenn bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt worden ist.
  • 50-Grad-Temperatur-Test durchführen
    Im ersten Schritt ist die Neigung der Heizkurve so einzustellen, dass im Vorlauf  eine Temperatur von 50 bis maximal 55 Grad Celsius nicht überschritten wird. Für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe ist diese Vorlauftemperatur erstrebenswert. Im zweiten Schritt sollten Verbraucher prüfen, ob sich das Haus bei voll aufgedrehten Thermostatventilen an mehreren kalten Tagen hintereinander (Temperaturen möglichst unterhalb von 0 Grad Celsius) mit dieser Einstellung der Heizkurve ausreichend heizen lässt. Verläuft der Test erfolgreich, ist dies ein wichtiger Indikator, dass im Gebäude eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann. Positiver Nebeneffekt nach bestandenem 50-Grad-Temperatur-Test: Verbraucher können die vorgenommene Einstellung der Heizkurve so bestehen lassen. Denn durch die Absenkung der Vorlauftemperatur werden gleichzeitig Wärmeverluste im Heizkreislauf reduziert. Das spart zusätzlich Energiekosten.
  • Was tun, wenn 55 Grad Celsius im Vorlauf nicht reichen
    Reicht die Heizleistung bei reduzierter Vorlauftemperatur nicht aus, gilt es, die Neigung der Heizkurve Schritt für Schritt zu erhöhen, bis die Heizleistung ausreicht. Dabei sollte die Heizkurve so wenig wie möglich und so viel wie nötig erhöht werden. Wissen Verbraucher nicht, wie sich die passende Einstellung vornehmen lässt, können sie sich dazu bei ihrem Heizungsinstallateur erkundigen oder in der Bedienungsanleitung ihrer Heizung nachschauen. Ein negativer Test schließt die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe aber nicht zwangsläufig aus. Er ist aber ein wichtiger Indikator dafür, ob die geplante Wärmepumpe ökonomisch und ökologisch effizient betrieben werden kann oder weitere Optimierungsarbeiten notwendig sind.
  • Optimierungsarbeiten vor dem Einbau der Wärmepumpe
    Die nächsten Schritte zur Ertüchtigung des vorhandenen Heizsystems sind eine raumweise Heizlastberechnung. Diese bildet die Grundlage für den hydraulischen Abgleich des gesamten Heizsystems und die Bewertung der einzelnen Heizkörper hinsichtlich ihrer Leistung. Es kann schon ausreichen, einzelne Heizkörper gegen größere auszutauschen, um die Vorlauftemperaturen abzusenken. Auch der hydraulische Abgleich kann eine effektive Maßnahme zur Optimierung der Heizanlage sein. Vereinfacht ausgedrückt sorgt der hydraulische Abgleich dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann, um die einzelnen Räume auf die gewünschte Temperatur  aufzuheizen. Dieser sollte nur von Fachkräften des Heizungsbaugewerbes ausgeführt werden. Diese und weitere Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage können durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. (lwz/Verbraucherzentrale NRW)