Kreis Lippe. Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites. Sie wirken seriös und lassen Käufer daher selten an ihrer Echtheit zweifeln. Die Verbraucherzentrale NRW zeigt auf, worauf Kunden vor einem potenziellen Kauf dringend achten sollten.
Mit gut kopierten Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fakeshops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie dadurch zum Kauf. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.
Wer im Voraus gezahlt hat, bekommt nicht selten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis. Mitunter wird das Produkt auch gar nicht geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, um diese daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten.
Auffällige Internetadresse
Wenn eine eigentlich bekannte Adresse Ungereimtheiten aufweist, kann das ein Warnzeichen sein. Dies wäre etwa eine Erweiterung der Adresse um weitere Domainendungen, wo eigentlich nur ein „.de“ stehen müsste. Ein Beispiel dafür ist „.de.com“. Das erkennen Nutzer natürlich nur, wenn sie die korrekte Adresse kennen.
Auch wenn die Adresse überhaupt nicht zum Inhalt der Seite passt, sollte Skepsis herrschen – wenn zum Beispiel bei einer URL zum Thema Pflanzen plötzlich Schuhe angeboten werden.
(Un)Sichere Zahlungsweise
Oft werden Kunden bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann nur noch Vorkasse, etwa in Form einer Überweisung, verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollte besser nichts bestellt werden.
Auffallend günstiger Preis
Nicht jeder besonders günstige Shop ist ein Fakeshop, und nicht jeder Fakeshop muss zwingend extrem billig sein. Doch wenn sich in einem Shop auffallend niedrige Angebote häufen, sollte zumindest genauer hingeschaut werden. Nicht wenige Abzocker arbeiten mit dieser Lockmethode.
Falsche Gütesiegel
Fakeshops schmücken sich gerne mit erfundenen Gütesiegeln, die aber keinerlei wirkliche Aussagekraft haben. Oder sie nutzen echte Gütesiegel wie etwa „Trusted Shops“, ohne dieses Zertifikat zu besitzen. Durch einen Klick auf das Siegel kann geprüft werden, ob das Siegel mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist. Denn ohne entsprechenden Link dürfte es sich um eine Fälschung handeln.
Kundenbewertungen
Generell macht es beim Online-Shopping Sinn, sich als Kunde nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops zu verlassen. Sollten sich aber die Lobeshymnen häufen, kann dies ein zusätzliches Indiz für einen Fakeshop sein – vor allem, wenn anderweitige Bewertungen stark davon abweichen und vermehrt auf betrügerische Machenschaften hinweisen.
AGB
Fakeshops können frei erfundene oder von anderen Seiten kopierte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufweisen. Das ist aber nicht immer leicht zu erkennen. Ein deutliches Erkennungszeichen für Fake-AGB ist, wenn sie in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm daher kommen. Ist das der Fall oder fehlen die AGB sogar ganz, sollte lieber nichts bestellt werden.
Impressum
Ein nicht vorhandenes Impressum ist immer ein No-Go! Doch so leicht machen es einem längst nicht alle Fakeshops. Wenn ein Impressum zu finden ist, muss es unter anderem die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten. Außerdem – soweit vorhanden – einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer. Letzteres kann im Zweifel genauer überprüft werden.
Was Opfer eines Fakeshops tun können
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Der Zeitrahmen, bis zu dem eine Überweisung noch gestoppt werden kann, ist je nach Tageszeit und Wochentag des Auftrages sowie der Praxis der Bank unterschiedlich. Je nachdem ist ein Stopp noch einige Stunden oder auch nur wenige Sekunden möglich.
Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.
Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online. (lwz/Verbraucherzentrale NRW)