Horror-Tat in Horn-Bad Meinberg: Anklage lautet Mord aus Heimtücke

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Symbolfoto: Adobe Stock

Horn-Bad Meinberg. Noch immer herrscht bundesweit Entsetzen über den brutalen Tod eines 47-jährigen Mitglieds der Obdachlosen-Szene in Horn-Bad Meinberg am Donnerstag, 26. Oktober. Mittlerweile steht fest: Das Opfer ist laut Obduktionsbericht wie vermutet durch Messerstiche ums Leben gekommen. 

Die drei mutmaßlichen Täter hatten den Mann zunächst auf einer Wiese am Amselweg attackiert und mit Faustschlägen malträtiert. Einer von ihnen habe schließlich ein Messer gezogen und auf das Opfer eingestochen. Die mögliche Tatwaffe konnte sichergestellt werden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben die beiden 15-Jährigen, laut Medienberichten ein russischer und ein türkischer Staatsbürger, die Tat mittlerweile gestanden. Über die Aussage des dritten Jugendlichen, ein 14-jähriger Deutsch-Türke, ist bislang nichts bekannt.

Auf ihre Spur kam die Polizei durch ein Handyvideo, das einer der beiden Älteren von der Tat aufgenommen und im Umfeld der Täter verbreitet haben soll. Darin sollen alle drei lachend und mit der Tat prahlend zu sehen sein. Ein Zeuge erkannte in dem Video einen der Jugendlichen wieder und rief daraufhin die Polizei.

Kurz darauf nahmen die Ermittler die beiden 15-Jährigen fest. Im Verhör gestanden sie laut Angaben der Staatsanwaltschaft die Tat und verrieten den Namen des jüngsten Täters. Dieser konnte am Donnerstagabend zu Hause bei seinen Eltern festgenommen werden.

Alle drei wurden noch am Freitagnachmittag, 27. Oktober, in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: Mord aus Heimtücke. Mindestens zwei der Täter sollen polizeibekannt sein. Laut eines RTL-Berichts sei einer der Täter bereits zu Grundschulzeiten durch Gewalttaten gegenüber Mitschülern aufgefallen.

Wie es letztendlich zu der Auseinandersetzung kam, ist noch nicht abschließend ermittelt. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit aber von einer zufälligen Begegnung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag aus. Zudem hätten sich Opfer und Täter nicht gekannt. Unklar bleiben weiterhin auch der genaue Zeitpunkt und der Ablauf des Geschehens sowie die Motive für die Tat. (yb)