Blomberg. Das Ordnungsamt weist aus aktuellem Anlass auf die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Blomberg zur Kastrationspflicht von Katzen hin.
In dieser Verordnung vom 25. Oktober 2011 ist geregelt, dass Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, dazu verpflichtet sind, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip dementsprechend kennzeichnen zu lassen.
Als Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer frei laufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Laura-Marie Schröder vom Ordnungsamt der Stadt Blomberg telefonisch unter 05235-504433 oder per E-Mail zur Verfügung. (lwz)
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Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.