Lügde: Feuerwerksverbot in historischer Altstadt

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Blick vom Osterberg auf die Lügder Altstadt. Foto: Tsungam/Wikimedia

Lügde. Feuerwerkskörper erfreuen nicht nur das Auge, sie bergen auch erhebliche Gefahren. Sie enthalten nicht unerhebliche Mengen explosionsgefährlicher Stoffe. Die Stadt Lügde informiert daher über die bestehende gesetzliche Regelung (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz), wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Diese Verordnung gilt auch in der Stadt Lügde. Insbesondere die historische Altstadt besteht hauptsächlich aus Fachwerkhäusern, viele davon denkmalgeschützt. Diese Gebäude grenzen in der Regel direkt ans nächste Fachwerkhaus, wodurch eine besondere Brandgefährdung besteht.

Durch die Anordnung dieser Fachwerkshäuser besteht im gesamten Altstadtbereich einschließlich der Abstandsflächen um die Stadtmauer herum ein generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Bei der Auswahl des Abschussortes ist zusätzlich noch die Steighöhe der Raketen zu beachten.

Bei größeren Steighöhen sind die Abstände unter Berücksichtigung der Wirkung von starkem Wind so zu wählen, dass eine Gefährdung nicht entsteht. Dieses trifft auch auf die angrenzenden Bereiche zum Beispiel die Höxterstraße mit Parkplatz Tennisplätze, den Schützenplatz, den Kreisel am Kloster und den Emmerauenpark insbesondere im Bereich Emmerbrücke/Brückenstraße zu. Direkt an der Stadtmauer stehen dort mehrere Fachwerkhäuser, zu denen der Mindestabstand grundsätzlich einzuhalten ist. (lwz)