Neue Zahlen: Die Lust auf die Urlaubsregion Teutoburger Wald ist ungebrochen

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Kreis Lippe. Der Teutoburger Wald Tourismus, Fachbereich der OstWestfalenLippe GmbH, blickt zufrieden auf die Übernachtungsbilanz von 2023. Mit knapp 7 Millionen Übernachtungen in OWL pendelt sich der hiesige Tourismus etwa wieder auf Vor-Corona-Niveau ein.

Im Jahr 2023 konnten laut amtlicher Statistik von IT.NRW knapp 7 Millionen Übernachtungen in der Urlaubsregion Teutoburger Wald verzeichnet werden (6.800.441 Übernachtungen, also +8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Zahl der Ankünfte insgesamt stieg auf 2.031.059 Besucher (+13 Prozent im Vergleich zu 2022). Die Zahlen zeigen, dass sich der Tourismus in der Region regeneriert, wenngleich die Übernachtungszahlen aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 von 7.038.616 Übernachtungen noch nicht ganz erreicht worden sind (-3 Prozent).

Der Teutoburger Wald ist mit diesen Übernachtungszahlen damit in Nordrhein-Westfalen die Nummer drei unter den Tourismusregionen. Nordrhein-Westfalen selbst liegt mit 53,6 Millionen Übernachtungen und einem Plus von 12,7 Prozent im Vergleich zu 2022 (+0,6 Prozent zu 2019) über dem Deutschlandtrend.

Mit 481.804 Übernachtungen sind 7% der Gäste aus dem Ausland. Das sind 15,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Vor allem die Niederländer haben die Region wieder für sich entdeckt. Der Teutoburger Wald Tourismus hat intensiv mit seinen Partnern am niederländischen Markt geworben und das hat sich nun bezahlt gemacht.

„Die Lust auf die Region Teutoburger Wald ist ungebrochen. Auch wir profitieren vom Reiz der Reise ins eigene Land“, fasst Markus Backes, Leiter des Teutoburger Wald Tourismus in der OWL GmbH, die Bilanz von 2023 zusammen. „Gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen präsentieren wir viele attraktive Urlaubs- und Freizeitmöglichkeiten unter der Marke ‚Teutoburger Wald‘. Wir freuen uns, dass die Marke und damit auch unsere Angebote bundesweit und darüber hinaus immer bekannter werden.“

Alle Angaben der amtlichen Tourismusstatistik beziehen sich auf geöffnete Beherbergungsbetriebe, die im Berichtszeitraum mindestens zehn Gästebetten bzw. Stellplätze angeboten hatten. (lwz)