Muss ein Auto in die Reparatur, drohen hohe Kosten und – schlimmstenfalls – Ärger mit der Werkstatt.
Mit den folgenden sechs Tipps für eine risikoärmere Autoreparatur sind Autobesitzer stets auf der sicheren Seite.
Kostenvoranschlag und Beratung
„Holen Sie unbedingt einen Kostenvoranschlag ein, in dem alle Reparaturen und Kosten aufgelistet sind“, rät Robert Kunz, Rechtsanwalt der Kanzlei Momberger, einer Partnerkanzlei von Roland Rechtsschutz. Außerdem seien Werkstätten dazu verpflichtet, über die Wirtschaftlichkeit und mögliche Risiken einer Reparatur zu beraten.
Keine mündlichen Versprechungen
Die Vertragspartner sollten schriftlich festhalten, was repariert werden soll. „Dazu gehört der Reparaturumfang und, dass keine zusätzlichen Reparaturen ohne das Einverständnis des Kunden durchgeführt werden dürfen. Insbesondere dann, wenn die Mangelursache noch gefunden werden muss“, rät Anwalt Kunz.
„Sofern kein Kostenvoranschlag vorliegt, sollte eine Kostenobergrenze vereinbart werden. Die veranschlagten Kosten dürfen dann um maximal 20 Prozent überschritten werden“.
Option Kündigung
Teilt eine Werkstatt mit, dass es zu höheren Kosten kommt, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. „Dann müssen nur jene Kosten übernommen werden, die bis dahin angefallen sind. Wird der Kunde nicht rechtzeitig informiert, muss er die Lohnkosten für die über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Arbeiten nicht zahlen; nützliche Materialkosten aber unter Umständen schon“, so Kunz.
Mietwagen oder Leihfahrzeug?
Es ist ratsam, vertraglich festzulegen, wie lange die Reparatur dauert. Schafft es die Werkstatt nicht, das Fahrzeug rechtzeitig zu reparieren, kann der Kunde unter gewissen Voraussetzungen ein Auto anmieten und diese Kosten als Schadensersatz bei der Werkstatt einfordern.
Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten, um nachher nicht unter Umständen auf den Kosten sitzen zu bleiben. Risikoärmer ist es jedenfalls, die Werkstatt vorher um ein kostenloses Leihfahrzeug zu bitten.
Auf Nachbesserung bestehen
Hat die Werkstatt den ursprünglichen Defekt nicht oder mangelhaft beseitigt, kann man auf kostenlose Nacherfüllung bestehen: „Es ist ratsam, der Werkstatt eine angemessene Frist zu setzen“, so Kunz. „Sollte der Schaden bis dahin nicht repariert sein, kann die Rechnung gemindert oder Schadensersatz gefordert werden.“
Beschädigungen während der Reparatur
Hat das Fahrzeug Beschädigungen, die in der Werkstatt entstanden sind, müssen diese der Werkstatt nachgewiesen werden. Der Anwalt rät: „Halten Sie den Zustand des Fahrzeugs vor der Reparatur zum Beispiel mit hochauflösenden Fotos fest.“ (akz-o)
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Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.