NRW. Der Urlaub ist bereits in Sicht, nur noch Einchecken und ab in den Flieger. Bei der Ausweiskontrolle stellt man jedoch fest: Der Personalausweis ist nicht aufzufinden. Manch einer mag dann auf die naheliegende und durchaus pragmatische Idee kommen, beim Check-In seinen amtlichen Führerschein mit Lichtbild vorzuzeigen.
Das müsste doch reichen, oder? „Nein – denn der Führerschein ist in Deutschland kein zugelassenes Dokument zum Nachweis der Identität“, erklärt Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die einzig gültigen Dokumente, die zum Identitätsnachweis dienen, sind der Personalausweis oder der Reisepass.“ Alle anderen Dokumente wie Führerschein oder Versichertenkarte sind keine Alternativen und müssen bei einer Kontrolle nicht akzeptiert werden.
Da die Flughafensicherheit im Sinne der Sicherheit aller Passagiere sehr genau hinschaut, sollten Reisende vor Abflug also genau prüfen, ob sie Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Denn deswegen seinen Flug nicht antreten zu können, will niemand. Verliert man seinen Personalausweis oder Pass im Ausland, sollte man sich an das nächste deutsche Konsulat oder die Botschaft wenden. (lwz/Verbraucherzentrale NRW)