Start der Festivalsaison: Das gilt es beim Ticketkauf zu beachten

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Düsseldorf. Die Festivalsaison steht vor der Tür: Rock am Ring, Southside, Wacken oder Parookaville sind nur einige Beispiele für große Musikfestivals im Sommer 2024.

Die meisten Festivalfans haben sich ihre Tickets längst gesichert, denn die musikalischen Großereignisse erfreuen sich großer Beliebtheit und sind oft innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Da kann es schon mal vorkommen, dass man auf dem Ticketzweitmarkt noch auf eine der begehrten Festivalkarten hofft.

Oder umgekehrt: Man liegt mit einer Sommergrippe im Bett und kann das Festival nicht besuchen. Wie kann ich dann mein Ticket weitergeben, damit es nicht verfällt? Und was ist, wenn der Veranstalter wegen schlechten Wetters absagt?

Antworten auf diese Fragen hat Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in zusammengefasst.

Ticketkauf auf dem Zweitmarkt: Was ist zu beachten?

Tickets sollten möglichst direkt beim Veranstalter oder über eine autorisierte Plattform gekauft werden. Da Karten oft sehr beliebt sind, schlagen die Verkäufer nicht selten noch etwas auf den ursprünglichen Kaufpreis auf.

Auf Plattformen wie FanSale von Eventim sind Aufschläge von bis zu 25 Prozent möglich, bei Drittanbietern kann es deutlich mehr sein. Rechnet man die Verkaufsgebühr des Plattformbetreibers und die Versandkosten hinzu, können Tickets schnell das Doppelte des ursprünglichen Kaufpreises kosten.

Um mehr Transparenz zu schaffen, müssen Zweitmarkt-Ticketplattformen ab 2022 den ursprünglichen Ticketpreis angeben. Ob sich der Aufpreis lohnt, muss jeder für sich entscheiden. Vorsicht ist bei nicht autorisierten Plattformen oder nicht vermittelten Käufen von Privatpersonen geboten.

Dort gibt es keine Garantie, dass die Tickets tatsächlich ankommen oder überhaupt existieren. Gerade bei beliebten Veranstaltungen nutzen Betrüger gerne das hohe Interesse der Fans aus, um mit Tickets abzuzocken.

Wie funktioniert die Ticket-Übertragung?

Die Gründe, ein Festival nicht besuchen zu können, sind vielfältig: Krankheit, spontane familiäre oder berufliche Verpflichtungen. Da die Tickets nicht selten dreistellige Beträge gekostet haben, wollen die wenigsten sie einfach verfallen lassen.

Doch nicht jedes Ticket lässt sich einfach weitergeben oder verkaufen. Denn viele (Festival-)Karten sind mittlerweile personalisiert. Dort hilft ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ticketplattform oder des Veranstalters. Diese Problematik betrifft vor allem E-Tickets, da diese teilweise an den Account des Ticketinhabers gebunden sind.

Die Weitergabe wird dadurch verhindert, dass der QR-Code dynamisch ist und sich regelmäßig ändert. Zwar wollen die Ticketanbieter damit den Schwarzmarkt verhindern, aus Sicht des Verbraucherschutzes wird die Weitergabe von Tickets dadurch aber unnötig erschwert.

Veranstalter sagt ab: Welche Rechte habe ich?

Muss der Veranstalter das Festival verkürzen oder ganz absagen, zum Beispiel wegen drohender Unwetter im Veranstaltungsgebiet, besteht in der Regel ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. In manchen Fällen wird auch ein Ersatztermin angeboten, für den das Ticket seine Gültigkeit behält.

Solche Regelungen sind ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Tritt ein solcher Fall ein, sollte zunächst der Veranstalter respektive die Plattform kontaktiert werden, um Ansprüche geltend zu machen. Stellt sich der Anbieter quer, können auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW mit einer Rechtsauskunft weiterhelfen. (Verbraucherzentrale NRW)