Verbraucherzentrale informiert: Der richtige Umgang mit Wespen

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

NRW. Spätsommer ist Wespenzeit. Die Völker umfassen dann die meisten Tiere, die Larven schlüpfen und der Nachwuchs verlässt das Nest. Deshalb werden ab August insbesondere die Gemeine und die Deutsche Wespe lästig.

Als ungebetene Gäste suchen sie auf den Tischen und Tellern der Menschen nach Futter. „Um sie nicht anzulocken, sollten Lebensmittel und Getränke daher im Freien möglichst abgedeckt werden. Wespen lassen sich zudem oft ,umleiten‘, wenn in einiger Entfernung vom Tisch etwas Süßes oder ein Stückchen Fleisch angeboten wird“, rät Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Wenn trotzdem eine Wespe angeflogen kommt, kann es helfen, das Tier mit Wasser aus einer Sprühflasche einzunebeln. Die angesprühte Wespe hält das für Regen und fliegt zurück zum Nest. Auch Nelkenöl oder mit Nelken gespickte Zitronen sollen Wespen fernhalten. „Keinesfalls sollten Insektensprays verwendet werden. Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Als wild lebende Tiere dürfen sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden“, erklärt Effers.

Auch Nester dürfen nur mit gutem Grund entfernt werden, etwa wenn kleine Kinder oder Menschen mit Wespenstichallergie in der Nähe des Nestes leben. Betroffene sollten sich an den örtlichen Imkerverein wenden. Denn oft helfen Imker, die unerwünschten Mitbewohner schonend umzusiedeln. „Auch wenn Wespen lästig werden können, vertilgen sie andererseits jede Menge andere unbeliebte Insekten wie beispielsweise Stechmücken“, so Effers (lwz/Verbraucherzentrale NRW)