Düsseldorf. Anders als gewöhnliches Toilettenpapier, das komplett aus Zellstofffasern besteht und so aufgebaut ist, dass es sich sehr schnell vollständig im Wasser auflöst, zerfasert feuchtes Toilettenpapier allenfalls. Es löst sich aber nicht ganz auf.
Unter ungünstigen Umständen können feuchte Toilettenpapiere daher zu Verstopfungen in den Abwasserleitungen oder in Klärwerkpumpen führen. Auch sonstige Feuchttücher gehören nicht in die Toilette. Manche Hersteller werben zwar mit Bezeichnungen wie „besteht zu 99 Prozent aus Wasser“ oder „kompostierbar“, doch auch diese Tücher enthalten Kunststoffe, die nicht in der Kläranlage landen sollten. Daher gilt: Ob Babyfeuchttücher, Brillenreinigungstücher, Erfrischungs- und Kosmetiktücher oder Wattepads gehören nach Benutzung in den Restmüll.
Dies gilt auch für Küchen- und Taschentücher, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht so schnell zerfasern und zu Problemen im Abwasserreinigungsprozess und in den Pumpstationen zu führen können. Immer mehr Gemeinden setzen daher Einleitverbote für feuchtes Toilettenpapier, sonstige Feuchttücher, Küchenpapiere und Co. um. „Nachzulesen sind diese Details in der Entwässerungssatzung im Internetauftritt der jeweiligen Gemeinde“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Über das WC sollte nur gewöhnliches Toilettenpapier entsorgt werden.