Düsseldorf. Laut Bundesverfassungsgericht ist die Tübinger Verpackungssteuer rechtmäßig. Dazu drei Fragen an Philip Heldt, Experte für Abfall und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.
Eine Steuer auf Pizzakartons, Einweg-Kaffeebecher und Pommes-Schalen? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Stadt Tübingen kann damit die im Januar 2022 eingeführte Verpackungssteuer weiterhin von Imbissen und Fastfood-Restaurants erheben, die Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Philip Heldt, Experte für Abfall und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW, ordnet das Urteil ein.
Worum geht es bei der Verpackungssteuer überhaupt?
Die Stadt Tübingen hat – wie viele andere Städte auch – das Problem erkannt, dass Fußgängerzone und Grünanlagen immer stärker mit To-Go- Verpackungen wie Plastikschalen, Dönerpapier und Getränkebechern verschmutzt werden. Damit Imbissbuden und andere Betriebe verstärkt Mehrweg-Verpackungen anbieten, wird eine Steuer erhoben, die die Verpackung des Essens in Einwegprodukte etwas teurer und damit weniger attraktiv macht. Der Anteil an wiederverwendbaren Mehrweg-Gefäßen in Tübingen ist seitdem gestiegen. Außerdem kann mit dem eingenommenen Geld die Reinigung der Stadt fairer finanziert werden, indem nämlich die Verursacher zahlen und nicht pauschal alle Bürger:innen, egal ob sie To-Go-Produkte kaufen oder nicht.
Was heißt das Urteil für andere Kommunen?
Viele Kommunen haben dieses Urteil abgewartet und planen unseres Wissens jetzt, da Rechtssicherheit besteht, ebenfalls so eine Steuer einzuführen – beispielsweise die Millionenstadt Köln. Denn die seit Januar 2023 geltende sogenannte Mehrweg-Angebotspflicht richtet sich nur gegen Verpackungen aus Einwegplastik hat scheinbar nicht dazu geführt, dass die Belastung durch To-Go-Abfälle geringer wird. Wie eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW vom Juni 2023 zeigt, hat trotz gesetzlicher Vorschrift rund jeder zweite Betrieb kein akzeptables Mehrweg-Angebot oder kam seiner Informationspflicht nicht richtig nach. Das ist natürlich fatal, weil dann Verbraucher, die gerne Mehrweg nutzen wollen, es in vielen Fällen nicht bekommen. Wir denken, dass das Urteil zur Verpackungssteuer das nun ändern könnte und einen wirksamen Impuls für eine Verringerung von Einwegverpackungen setzt.
Aber wird es damit für Verbraucher nicht teurer, etwa eine Pommes „auf der Hand“ zu essen?
Nein, weil man die Pommes ja dann auch in einer Mehrwegschale bekommen kann, auf die keine Steuer erhoben wird. Ein etwaiges Pfand auf die Mehrweg-Verpackung bekommt man zurück. Wenn das Problem der Einwegverpackungen nicht angegangen wird, kann man hingegen damit rechnen, dass die Müllgebühren stärker steigen werden, um die Reinigung der Innenstädte gegen zu finanzieren. Bezahlen muss man also so oder so. Nur dass es mit einer Verpackungssteuer gerechter ist.