Auf den Friedhöfen in Lage gibt es neue Hinweisschilder um die Würde des Ortes zu wahren. Foto: Stadt Lage

Lage. Aufgrund von Beschwerden und Beobachtungen der Friedhofsverwaltung sowie Nut-zungsberechtigten und der Friedhofspflege, wurden neue Hinweisschilder an den Zugängen der städtischen Friedhöfe aufgestellt.


Damit weist die Stadt Lage darauf hin, dass es nach § 6 Abs. 2i der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Lage verboten ist, Hunde auf einen Friedhof mit-zubringen. Davon ausgenommen sind eingetragene Begleithunde.

Bei Zuwiderhandlungen kann nach § 35 Abs. 2 der Friedhofssatzung ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 € verhängt werden.

Die Erneuerung der Schilder war dringend geboten, da immer wieder Hunde auf den Friedhöfen ausgeführt werden, wobei zum Teil Hinterlassenschaften auf Grabflächen verbleiben oder Freiflächen auf dem Friedhof zum Ballspiel genutzt werden. Dieses Verhalten entspricht nicht der Würde des Ortes.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass auch das Fahrradfahren auf den Friedhöfen unter-sagt ist und Grabstätten nicht mit dem Auto angefahren werden dürfen.