Bielefelder Cold Case: Polizei veröffentlicht neues Beweismittel im Mordfall Strohmidel

57
Nahaufnahme des neuen Beweismittels: ein Arbeitshandschuh mit den Initialen „M.T“. Foto: Polizei Bielefeld

Bielefeld. Die Ermittlungsgruppe Cold Case der Bielefelder Polizei beschäftigt sich weiterhin mit dem ungeklärten Mord an Hans-Georg Strohmidel aus dem Jahr 1994 und hat erstmals ein neues Beweismittel veröffentlicht.

Nach Angaben der Polizei handelt es sich dabei um ein Objekt, das bislang nicht für die Öffentlichkeitsfahndung genutzt worden sei. Ermittlungsleiter Markus Mertens erhoffe sich dadurch neue Hinweise und sehe eine Chance, den Täter auch nach mehr als 30 Jahren noch überführen zu können. Um mögliche Hinweisgeber zu motivieren, sei zudem eine Belohnung von 3.000 Euro ausgesetzt worden.

Gesamtbild des Arbeitshandschuhs mit den Initialen „M.T“. Foto: Polizei Bielefeld

Raubüberfall mit tödlichem Ausgang

Laut Polizei habe sich die Tat am 13. Juli 1994 zwischen 8 und 10 Uhr ereignet. Ein bislang unbekannter Täter habe damals einen 67-jährigen Kioskbetreiber im Bielefelder Stadtteil Oldentrup überfallen und ihn mit einem massiven Schlagwerkzeug schwer am Kopf verletzt. Anschließend habe der Angreifer einen geringen Bargeldbetrag geraubt und sei unerkannt geflüchtet.

Das Opfer sei später seinen schweren Verletzungen erlegen. Ein Zeuge habe damals in unmittelbarer Nähe einen etwa 20-jährigen Mann beobachtet, der mit einem blutverschmierten, weißen T-Shirt bekleidet gewesen sei und unter dem Kleidungsstück einen Gegenstand verborgen habe.

Ermittlungen seit 1994 ohne Erfolg

Die Polizei teilte mit, dass die damalige Mordkommission „Strohmidel“ umfangreiche Ermittlungen durchgeführt habe. So seien mehr als 350 Passat-Besitzer überprüft und die Fingerabdrücke von mehr als 100 Stammkunden des Kiosks mit den am Tatort gesicherten Spuren abgeglichen worden – allerdings ohne Erfolg. Auch spätere DNA-Tests im Kreis der Stammkunden hätten keinen Treffer mit den gesicherten Spuren ergeben.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse

Nach neuesten kriminaltechnischen Untersuchungen sei es nun gelungen, DNA-Material an der Innenseite eines am Tatort gefundenen Arbeitshandschuhs nachzuweisen. Die Polizei erklärte, dass dieses Zellmaterial mit bereits früher gesicherten DNA-Spuren vom Tatort übereinstimme. Zudem seien an der Außenseite des Handschuhs blutige Anhaftungen entdeckt worden, die dem Opfer zugeordnet werden konnten.

Ermittlungsleiter Markus Mertens habe erklärt, dass die Polizei davon ausgehe, dass der Täter diesen Handschuh während der Tat getragen und am Tatort zurückgelassen habe. Es sei möglich, dass er den Handschuh abgelegt habe, um das Geld aus der Kasse besser entnehmen zu können, und ihn anschließend in der Aufregung vergessen habe.

Rätsel um Initialen auf dem Handschuh

Besondere Aufmerksamkeit richte sich auf eine auffällige Markierung: Laut Polizei seien auf dem Handschuh groß und deutlich die Buchstaben „M. T.“ mit einem Kugelschreiber oder einem ähnlichen Stift aufgebracht worden. Dabei könnte es sich um die Initialen des Trägers oder eines früheren Besitzers handeln.

Wie Mertens weiter erläuterte, könnten die Handschuhe in einem Betrieb genutzt worden sein, in dem mehrere Personen ähnliche Schutzkleidung getragen hätten. Es sei jedoch nicht zwingend, dass der Täter selbst die Buchstaben aufgebracht habe. Die Polizei gehe der Frage nach, wo im Jahr 1994 derartige beschriftete Arbeitshandschuhe verwendet worden seien und ob in der Zeit danach ein einzelner, linker Handschuh mit diesen Initialen aufgefallen sei.

Darüber hinaus könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter bereits vor der Tat zum erweiterten Kundenkreis des Kiosks gehört habe und damals in Oldentrup ansässig gewesen sei. Die Ermittler hielten es zudem für möglich, dass der Täter über die Jahre mit anderen Personen über die Tat gesprochen habe.

Belohnung für Hinweise

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung, Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen. Die Polizei stellte klar, dass diese Belohnung ausschließlich für Privatpersonen bestimmt sei und nicht für Personen, deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen umfasse. Hinweise nimmt die Polizei Bielefeld unter den bekannten Kontaktdaten entgegen. (lwz/Polizei Bielefeld)