Horn-Bad Meinberg: Stadt vermietet Burgscheune und Burgkeller wieder selbst

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Die Burgscheune wird zusammen mit dem Burgkeller ab sofort wieder direkt durch die Stadt Horn-Bad Meinberg selbst vermietet. Foto. Stadt Horn-Bad Meinberg

Horn-Bad Meinberg. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Burgscheune und den Burgkeller in Horn erlassen. Damit hat er die Voraussetzungen geschaffen, dass die Vermietung ab sofort wieder direkt über die Stadtverwaltung möglich ist.

Seit dem Jahr 2020 hatte die Stadt die Burgscheune und den Burgkeller zwei Mal an externe Betreiber verpachtet. Das letzte Pachtverhältnis war durch die Stadt außerordentlich zum 31. Dezember 2024 gekündigt worden.

Anfragen und Terminvergabe erfolgen nun wieder direkt über die Stadt. Interessierte können sich dazu per E-Mail melden. Die Überlassung der Burgscheune oder des Burgkellers erfolgt der Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend auf schriftlichen Antrag. Die Benutzung wird durch einen Benutzungsvertrag geregelt.

Bei der Antragstellung sind die veranstaltende Person, der Zweck der Veranstaltung und eine verantwortliche Veranstaltungsleitung zu benennen. Die benannte Veranstaltungsleitung oder Bedienstete in ihrem Auftrag müssen während der Veranstaltungszeit anwesend und erreichbar sein, da sie für die Einhaltung der Bestimmungen der Nutzungsordnung verantwortlich sind. Bei Veranstaltungen mit Abgaben von Speisen und oder Getränken muss die verantwortliche Veranstaltungsleitung ein konzessionierter Wirt oder eine konzessionierte Wirtin sein.

Nach der Veranstaltung müssen die gemieteten Räumlichkeiten besenrein und geräumt zurückgegeben werden. Die Kosten für die Endreinigung bei normaler Verschmutzung sowie die Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten. So wurde versucht, statt einer komplizierten Kostenstruktur, mit einem Pauschalpreis eine einfache Handhabung für die Nutzenden zu erzielen. Je nach Art der Veranstaltung kann zudem eine Kaution von bis zu 500 Euro erhoben werden.

Gemäß Antrag der SPD und vielfach geäußertem Wunsch soll die Burgscheune für die Nutzung von ortsansässigen, gemeinnützigen Vereinen, Vereinigungen, Institutionen oder politischen Parteien wieder deutlich günstiger bis kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Daher ist der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, für den entsprechenden Nutzerkreis aus dem Stadtgebiet lediglich eine Betriebskostenbeteiligung zu erheben. Für den Saal der Burgscheune wären dies am Wochenende beispielsweise 150 Euro. Eintägige Anmietungen unter der Woche haben einen Kostenbeitrag von 100 Euro.

Da die Burgscheune als öffentliche und kulturelle Begegnungsstätte gedacht ist, erfolgt die Vermietung für Veranstaltungen, die diesem Zweck entsprechend, günstiger als für private und geschlossene Veranstaltungen. So werden für letztere am Wochenende 750 Euro für den Saal der Burgscheune fällig.

Die genauen Kosten für die Burgscheune und den Burgkeller sowie die weiteren Auflagen können der Benutzungs- und Entgeltordnung auf der städtischen Homepage entnommen werden.