
Polizeibeamte kontrollieren am Freitagmorgen, 28. März, in Blomberg einen E-Scooterfahrer, der ohne Kennzeichen unterwegs war. Bei der Kontrolle stellt sich heraus, dass der E-Scooter eine Geschwindigkeit von 85 km/h erreichen kann und damit für den Straßenverkehr in Deutschland nicht zugelassen ist.
Es lag keine Versicherung vor und der 42-jährige Mann war auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Anzeige gefertigt.
Die Polizei mahnt: E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern unterliegen Regeln, wenn man mit ihnen am Straßenverkehr teilnehmen möchte. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Ein Führerschein ist nicht notwendig, aber man muss mindestens 14 Jahre alt sein, um E-Scooter zu fahren. Es besteht eine Versicherungspflicht. Schnellere E-Scooter sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Wer schneller unterwegs sein möchte, muss auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen und braucht in den meisten Fällen einen Führerschein.
Übrigens: Auf dem E-Scooter gilt keine Helmpflicht. Die Polizei empfiehlt jedoch dringend, einen zu tragen. Wie auch mit dem Fahrrad sind böse Kopfverletzungen durch Stürze und Verkehrsunfälle möglich, deren Risiko mit einem Helm zumindest verringert werden kann.