Einen Helm zu tragen, ist für E-Scooter-Fahrer angesichts ihrer Gefährdung im Straßenverkehr empfehlenswert. Aber der Roller sollte angemeldet sein und der Pilot nicht unter Drogeneinfluss fahren. Symbolbild: Pixabay

Detmold. Auf der Paulinenstraße stoppte eine Streife am Montagvormittag, 31. März, gegen 10 Uhr einen Mann auf einem E-Scooter.


Das Versicherungskennzeichen seines E-Scooters war abgelaufen – somit war das Elektrokleinstfahrzeug nicht versichert. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der 35-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Dem Detmolder wurde daher eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde ihm untersagt.