Kreis Lippe. Ab dem 1. Mai gelten in Deutschland neue Regeln für Namen von Ehepaaren und Kindern. Das reformierte Namensrecht bringt mehr Flexibilität für Familien – und spiegelt gesellschaftliche Realitäten besser wider.
Nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der Gesetzgeber das deutsche Namensrecht grundlegend überarbeitet. Die neue Regelung, die am 1. Mai in Kraft tritt, ermöglicht mehr individuelle Wahlfreiheit bei der Bestimmung von Familien- und Nachnamen.
Doppelnamen für beide Ehepartner erlaubt
Eine der zentralen Änderungen: Künftig dürfen beide Ehepartner einen Doppelnamen führen – etwa „Müller-Schmidt“ (mit Bindestrich) oder „Müller Schmidt“ (ohne Bindestrich). Bislang war die Version mit Bindestrich nur einem Partner gestattet. Auch Kinder können künftig einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen tragen. Ob dieser dann mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird, bleibt den Eltern überlassen.
„Damit stärken wir die Gleichberechtigung in der Partnerschaft und geben Familien mehr Gestaltungsspielraum“, sagte der ehemalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) angesichts der geplanten Änderungen. Die Reform trage auch dem Wunsch vieler junger Paare Rechnung, ihre persönliche wie familiäre Identität gleichberechtigt in den Namen einzubringen.
Namenswahl für Kinder wird flexibler
Neu ist auch, dass unverheiratete Eltern künftig leichter entscheiden können, welchen Nachnamen ihr Kind tragen soll. Neben dem Namen der Mutter oder des Vaters ist nun auch ein Doppelname zulässig. Die bisherige Vorrangstellung des mütterlichen Namens in Streitfällen entfällt zugunsten einer einvernehmlichen Lösung.
Keine Namensketten über Generationen hinweg
Die Sorge vor „Namensungetümen“ nimmt der Gesetzgeber ernst: Eine übermäßige Aneinanderreihung von Doppelnamen über mehrere Generationen bleibt ausgeschlossen. Ziel sei es, Namensketten wie „Müller-Schmidt-Schneider-Klein“ zu verhindern, so das Ministerium.
Erleichterungen bei Namensänderungen
Neben der Namensführung in Familien betrifft die Reform auch das sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderungsrecht. Wer seinen Namen aus nachvollziehbaren Gründen ändern möchte – etwa nach einer Scheidung, bei Transidentität oder nach Mobbing-Erfahrungen – soll künftig einfacher einen Antrag stellen können. Dennoch bleibt es bei einer behördlichen Prüfung im Einzelfall.
Breite Zustimmung, aber auch Kritik
Die Reform findet in vielen gesellschaftlichen Gruppen Zuspruch. Familienverbände und queere Initiativen begrüßen die neue Wahlfreiheit. Kritik kommt dagegen aus konservativen Kreisen, die eine „Zerfaserung des Namensbegriffs“ befürchten. Rechtsexperten werten die Reform hingegen als überfällige Anpassung an die Lebensrealität.
Hintergrund: Das ändert sich im Namensrecht ab 1. Mai
- Doppelnamen für beide Ehepartner möglich
- Doppelnamen für Kinder erlaubt
- Mehr Entscheidungsspielraum für unverheiratete Eltern
- Vereinfachung bei Namensänderungen im Einzelfall
- Begrenzung von Namensketten auf maximal einen Doppelnamen