E-Scooterfahrer in Detmold ohne gültiges Verkehrskennzeichen und unter Drogeneinfluss

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Einen Helm zu tragen, ist für E-Scooter-Fahrer angesichts ihrer Gefährdung im Straßenverkehr empfehlenswert. Aber der Roller sollte angemeldet sein und der Pilot nicht unter Drogeneinfluss fahren. Symbolbild: Pixabay

Detmold-Hiddesen. Polizeibeamten fiel am Donnerstagmorgen, 8. Mai, gegen 8 Uhr im Bereich Theodor-Heuss-Straße/Friedrich-Ebert-Straße ein E-Scooter-Fahrer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen auf.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz heraus, dass der Fahrer zusätzlich augenscheinlich unter Drogeneinfluss auf dem E-Scooter unterwegs war. Ein Betäubungsmittelvortest verlief positiv. Der 44-Jährige aus Detmold wurde mit zur Polizeiwache genommen, wo man ihm eine Blutprobe entnahm, bevor er wieder entlassen wurde.