Klinikum Lippe mit Spitzenmedizin in FOCUS-Ärzteliste – acht Mediziner ausgezeichnet

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Das Magazin „Fokus Gesundheit“ hat in der aktuellen Jahresausgabe 2025 das Klinikum Lippe mit einer Liste ausgezeichneter Ärzte als besonders kompetent hervorgehoben. Foto: Klinikum Lippe

Kreis Lippe. Das Klinikum Lippe gehört zu den besten medizinischen Einrichtungen in Deutschland, wenn man einer Liste des Magazins „Focus Gesundheit 2025“ Glauben schenkt. Doch liegt dieser Bewertung objektive Beweisführung oder nur geschäftliches Interesse zugrunde?

Im aktuellen Ärzte-Ranking von „Focus-Gesundheit 2025“ werden 18 „Auszeichnungen für herausragende medizinische Expertise“ verliehen, darunter für acht Ärzte aus dem Klinikum Lippe. „Diese Auszeichnungen bestätigen das hohe medizinische Niveau und das Engagement unserer Expertinnen und Experten“, sagt die Medizinische Geschäftsführerin Dr. Christine Fuchs. „Wir sind stolz auf das Vertrauen, das Patientinnen und Patienten sowie Zuweiser in unser Klinikum setzen.“ Die FOCUS-Ärzteliste basiere auf unabhängigen Recherchen, Empfehlungen von Fachkollegen, Patientenbewertungen sowie der Auswertung von Publikationen und Studien.

Wer diesen Auszeichnungen mit Skepsis begegnet, hat dafür guten Grund. Denn es gibt ein Gerichtsurteil, das die Skepsis untermauert. Tatsächlich lasse sich die Qualität ärztlicher Dienstleistungen nicht mit Messgeräten im Test­labor ermitteln und vergleichen. Vielmehr sind von den Kriterien, die vom Burda-Verlag bei den Empfehlungs­listen berücksichtigt wurden, Kriterien dabei, die auf ausschließlich subjektiven Ele­menten beruhten, wie etwa die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit, so die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I in ihrem Urteil zur Unterlassungskla­ge der Wettbewerbszentrale (Az.: 4 HKO 14545/21).

Hintergrund: Einmal im Jahr erscheint das Magazin „Focus Gesundheit“ unter dem Titel „Ärzteliste“. Gegen eine zu bezah­len­de Lizenz in Höhe von rund 2.000 EUR netto erhalten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik „Fo­cus Empfeh­lung“, das sie werbend benutzen können und dies auch – unter Angabe der Fachrichtung beziehungsweise des Landkreises – tun.

Das Münchener Gericht folgte der Klage der Wettbewerbszentrale gegen den „Burda“-Verlag, in der die Wettbewerbshüter beanstandeten, dass der Focus objektiv wirkende Siegel gegen Entgelt an Ärzte verleiht, die sie als „Top Mediziner“ beziehungs­weise „Focus Empfehlung“ auszeichnen. Der „Focus“ verstoße gegen das „Irre­führungsverbot“. Die Leser würden die Siegel, die vom „Focus“ lizenziert werden, ähnlich wie Prüfsiegel der „Stiftung Warentest“ auffassen und davon ausgehen, dass die betreffenden Ärzte aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden seien. Der Hinweis auf ein Prüfzeichen hat nach Auffassung der Richter für Entscheidungen der Verbraucher eine „erhebliche Bedeutung“.

Burda hatte argumentiert, die Lizenzierung von solchen Siegeln sei von der Pressefreiheit gedeckt. Das sieht das Landgericht nicht so. „Die Wettbewerbs­widrigkeit der Prüfsiegel ergibt sich im vorliegenden Fall daraus, dass in irreführender Weise der Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags verlassen und der Eindruck erweckt wird, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt“, so das Gericht. Hinzu komme, dass Medien zwar regelmäßig darauf angewiesen seien, sich durch Anzeigen zu finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt.