Tag der Umwelt 2025: Windkraft ja – aber nicht auf Kosten der Natur

79
Oft ist der Wirtschaftsfaktor der Dorn im Auge des Naturschutzes – und umgekehrt. Foto: Mathias Lindner

Detmold/Kreis Lippe. Erneuerbare Energien sind ein großer Gewinn, so auch die Windkraft. Geht der Bau der Anlagen allerdings auf Kosten der Natur, so beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ein solcher Interessenkonflikt ist beim Bauvorhaben von sieben Windrädern auf der
Gauseköte, dem Gebirgspass im südöstlichen Teutoburger Wald, zutage getreten.
Der heutige 5. Juni, der weltweit als Tag der Umwelt begangen wird, ist ein guter Zeitpunkt, um das Verwirrspiel Windkraft auf der Gauseköte ein wenig zu entflechten; dabei hilft Stephan Culemann, Vorstandsmitglied des BUND Kreis Lippe.

Er betont, dass sich der BUND selbstverständlich für regenerative Energien einsetze, aber nicht um jeden Preis: „So sehr diese Energieformen zu begrüßen sind, so naturverträglilch sollten sie sein, und das ist in diesem Fall überhaupt nicht gegeben. Es gibt einen neuen Regionalplan, der vor einigen Wochen verabschiedet wurde, und der die Genehmigung von Windkraftanlagen an diesem Standort nicht erlaubt.“

Der Betreiber Westfalenwind Planung GmbH & Co.KG habe natürlich großes Interesse daran, an diesem sehr effektiven, ertragreichen Standort tätig zu werden, so Culemann. Es wurde dann auch eine Gesetzeslücke gefunden, durch die die Genehmigung schlüpfen konnte, so dass das Oberverwaltungsgericht Münster dann zugunsten des Antragstellers entschieden hatte.

Nicht hinnehmbar findet das der BUNDler: „Gerade an diesem Standort ziehen viele Zugvogelarten durch, wie Kraniche oder Schwarzstörche.“ Auch die dort ansässige Adlerwarte Berlebeck, ein Ort für Greifvögel, hat Angst, und zwar um ihre Zukunft, denn durch die Windkraftanlagen könnten die Vögel massiv gestört werden.

„Obendrein gibt es immer noch kein Bodenschutzgutachten“, erklärt Culemann, „obwohl sich dort ein Wasserschutzgebiet befindet! (Anm. d. Red. Das Motto des diesjährigen Weltumwelttages lautet übrigens: „Unser Wasser wertschützen“) In Bayern beispielsweise ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in solchen Gebieten Anlagen zu bauen.“

Da fragt sich der Beobachter dieses Genehmigungstauziehens schon, warum wichtige Anliegen nicht ernst genommen und stattdessen unter den bürokratischen Teppich gekehrt werden sollen. Vielleicht liegt ja der Hase im Pfeffer der Schadensersatzansprüche – die macht Westfalenwind nämlich im Falle einer Ablehnung mit einem zweistelligen Millionenbetrag geltend.

Das ist aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes äußerst bedenklich, so Culemann: „Wir vom BUND haben uns die Standorte genau angeschaut und da sind teilweise Flächen dabei, die, nachdem dort vor 18 Jahren der Orkan Kyrill gewütet hat, wieder gut bewaldet sind; leider gelten solche Kalamitätsflächen als besonders privilegierte Windstandorte und
dürfen in der Regel gerodet werden, obwohl sich dort der Wald schon längst wieder regeneriert hat“, ergänzt der engagierte Umweltschützer.

Umso trauriger sei dies, da es genügend ausgewiesene Flächen für Windenergie gäbe, die auch naturverträglich sind, die aber aus wirtschaftlicher Sicht nicht so attraktiv sind. Eine besondere Unsicherheit für den Betreiber ist das immer noch ausstehende Bodengutachten,
denn es ist nicht gesagt, dass der Boden stabil genug ist. Auch könnte mit dem Einlass der riesigen Pfähle in den Boden auf Grundwasser gestoßen werden, wobei die Sicherheit des Trinkwassers gefährdet werden könnte.

„Da Westfalenwind eine Baugenehmigung bekommen hat, kann mit dem Roden der Bäume begonnen werden und es müssen viele Bäume weichen, alleine um die riesigen Flügel der Windräder zum Standort zu transportieren; ebenso ist das Thema Strom noch unausgegoren, denn es ist bisher gar nicht geklärt, ob der Stromanschluss stark genug ist“, so Stephan Culemann.

Der BUND NRW hat fristgerecht vor einigen Tagen eine Klage gegen die Genehmigung der sieben Windräder auf der Gauseköte im Teutoburger Wald eingereicht. Unterstützt wird er von verschiedenen Naturschutzverbänden, die ebenfalls gravierende Verstöße gegen Natur- und Landschaftsschutz bemängeln. Der betroffene Bereich gilt laut Regionalplan als besonders schützenswert. Jetzt muss ein Gericht entscheiden, ob die Windräder dort aufgebaut werden dürfen oder nicht.