Bielefeld. In der Fußgängerzone der Bielefelder Altstadt kam es am Donnerstagabend, 3. Juli, zu einem Vorfall mit strafrechtlicher Relevanz. Nach Angaben der Polizei soll ein 64-jähriger Mann gegen 19.20 Uhr im Bereich Obernstraße/Goldstraße verbotene nationalsozialistische Parolen gerufen haben.
Ein 15-jähriger Bielefelder, der die Szene beobachtete, informierte umgehend die Polizei. Die Einsatzkräfte trafen den alkoholisierten Mann, der als staatenlos und syrischstämmig beschrieben wurde, vor Ort an.
Wie die Polizei mitteilte, sei ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet worden. Darüber hinaus erteilten die Beamten dem Mann einen Platzverweis.