Bielefeld. Ab Samstag, 19. Juli, gilt in Bielefeld eine Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) – nur einen Tag nach ihrer offiziellen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die neue Regelung betrifft die Innenstadt von Bielefeld und wurde laut Polizei in zwei räumlich und zeitlich getrennte Bereiche unterteilt, die durch den Hauptbahnhof Bielefeld voneinander abgegrenzt sind.
Nach Angaben der Polizei Bielefeld tritt das Verbot unabhängig von einer Beschilderung in Kraft. Bürger müssten daher jederzeit mit Kontrollen rechnen, wenn sie sich in der Verbotszone aufhalten. Die konkrete Beschilderung werde in kommender Zeit durch die Stadt Bielefeld installiert, um die Geltungsbereiche und -zeiten für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Die WMVZ verbietet es, jegliche Art von Messern in der gekennzeichneten Zone mitzuführen – zusätzlich zu den bereits bestehenden Verboten gemäß dem Waffengesetz (WaffG). Verboten bleiben selbstverständlich auch alle Gegenstände, die bereits laut Anlage 2 des WaffG unter das Führungs- oder Besitzverbot fallen.
Die Polizei erklärte, dass mit der neuen Regelung auf Grundlage des § 42c WaffG ihre Kontrollmöglichkeiten im öffentlichen Raum erheblich erweitert werden. Die neue Befugnis ermögliche es, Personen in der WMVZ kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Gegenstände zu überprüfen sowie Durchsuchungen vorzunehmen. Dies solle vor allem der Gefahrenabwehr dienen. Die Soko Innenstadt und andere Einsatzkräfte der Polizei erhalten dadurch ein zusätzliches Instrument zur Sicherstellung und Beschlagnahmung gefährlicher Gegenstände.
Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer betonte laut Mitteilung, dass Messer nichts im öffentlichen Raum zu suchen hätten. Sie habe erklärt, dass Stichwaffen keine Alltagsgegenstände wie Handys oder Geldbörsen seien und daher auch nicht als solche behandelt werden dürften.
Die Polizei erhoffe sich durch die WMVZ eine deutlich erhöhte Zahl an Kontrollen und Sicherstellungen. Jede Waffe, die aus dem Verkehr gezogen werde, sei eine konkrete Reduktion potenzieller Gefahren für die Allgemeinheit. Die Maßnahme sei zwar kein Allheilmittel, solle aber gemeinsam mit anderen sicherheitsfördernden Strategien zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in der Bielefelder Innenstadt beitragen.
Ein Verstoß gegen das Waffen- oder Messerverbot innerhalb der WMVZ stelle laut Polizei eine Ordnungswidrigkeit dar – es sei denn, es handle sich um bereits strafrechtlich verbotene Waffen. In jedem Fall könnten mitgeführte Messer und Waffen beschlagnahmt und mit dem Ziel der Einziehung eingezogen werden.
Einzelheiten zu den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereichen, zu Verstößen und Ausnahmen gibt’s auf der Homepage der Polizei Bielefeld.