Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Düsseldorf. Aktuell erleben Geflügelhalter in Europa und in vielen Regionen Deutschlands eine starke Welle der Geflügelpest, auch als „Vogelgrippe“ bekannt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest deutschlandweit aktualisiert.


Demnach wird das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln als „hoch“ eingestuft. In Nordrhein-Westfalen ist kürzlich bereits ein Legehennenbetrieb im Kreis Paderborn betroffen gewesen und aktuell ein Putenbestand im Kreis Kleve.

In den um die Ausbrüche eingerichteten Restriktionszonen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhaltungen. Nähere Informationen können den Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise entnommen werden.

Am Donnerstagabend, 23. Oktober, nahm Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen an einem außerordentlichen Treffen der Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern zur Geflügelpest teil.

Ministerin Gorißen sagte im Nachgang des Treffens: „Deutschland und Europa erleben in diesem Herbst erneut eine schwere Seuchenlage der Geflügelpest. Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen weiterhin wachsam sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einem Eintrag des Erregers schützen. Nordrhein-Westfalen arbeitet bei der Bekämpfung der Geflügelpest eng mit dem Bund und weiteren Bundesländern zusammen.“

 Wichtige Hinweise für Halter

Zur weiteren Vermeidung der Einschleppung dieser Tierseuche sind alle Halter von Geflügel dazu aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.

Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Zudem empfiehlt es sich, wenn möglich, die direkte Umgebung von Betrieben unattraktiv für den Aufenthalt von Wildvögeln zu gestalten, also beispielsweise Teiche und andere offene Wasserflächen auf Betrieben für Wildgeflügel unzugänglich zu machen und betriebsnahe Flächen mit Futterresten zeitnah umzupflügen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand schnellstmöglich abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sind nach wie vor der beste Schutz gegen die Geflügelpest. Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, die Augen aufzuhalten und ein erhöhtes Auftreten von Funden verendeter wildlebender Wasservögel oder Greifvögel dem Veterinäramt ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt zu melden.“

Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen außerdem nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden. Ein besonderes Risiko für die Allgemeinbevölkerung bei der Geflügelpest besteht nicht. Lebensmittel aus infizierten Beständen gelangen nicht in die Lebensmittelkette. Zudem ist das Virus hitzeempfindlich, weshalb durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich gelten.

Situation bei Wildvögeln

In Nordrhein-Westfalen wurden seit September bereits drei Fälle bei Wildvögeln gemeldet, die in Essen (Wildgans), Soest (Kranich) und Duisburg (Wildgans) verendet aufgefunden wurden. In diesem Jahr sind insbesondere Kraniche betroffen, die vor ihrem Weiterflug in südliche Winterrastgebiete an der Aviären Influenza erkranken und verenden.

Hintergrund zur Geflügelpest

Seit 2020 erleben Deutschland und Europa mehrere schwere Geflügelpest-Seuchenlagen. Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hoch empfänglich für die Infektion.

Auch bei wildlebenden Fleischfressern konnte das Virus bereits nachgewiesen werden. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.