
Leopoldshöhe. Nach der harten öffentlichen Auseinandersetzung innerhalb der Leopoldshöher Wählergemeinschaft „Parteilose Unabhängige Bürgervereinigung“ (PUB) antwortet der bisherige stellvertretende Vorsitzende Dr. Martin Betge auf die Anschuldigungen, die Ulrich und Sven Meier zu Evenhausen zuletzt gegen ihn erhoben haben.
Auf schriftliche Nachfrage der LWZ, wieso er eine Presserklärung unter dem Logo der PUB herausgegeben habe, die beinhaltete, dass drei Mitglieder, die jetzt eine eigene Fraktion bilden, ausgeschlossen worden seien, obwohl er laut der darauf folgenden Erklärung von Ulrich und Sven Meier zu Evenhausen selbst ausgeschlossen worden sei, antwortet Dr. Betge: „Mit der Presseerklärung habe ich weder die Wahrheit verdreht noch die Presse gefoppt oder die Öffentlichkeit getäuscht.“
In einer eigenen schriftlichen Stellungnahme gegenüber der LWZ vermutet Betge, dass das starke Wahlergebnis der PUB, die als zweitstärkste Fraktion mit acht Mandaten im Rat der Gemeinde Leopoldshöhe vertreten ist, den Ausschlussversuch der anderen Vorstandsmitglieder Ulrich und Sven Meier zu Evenhausen motiviert haben könnte. „Vielleicht führt gerade der Erfolg zu den Anschuldigungen gegen mich“, sagt er.
Der Ausschlussversuch am 28. September sei, so schreibt Betge weiter, sowohl rechtlich als auch inhaltlich gescheitert. Der Betroffene verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Februar 1984 (Az. II ZR 19/83), wonach Vorstandsmitglieder nicht befugt sind, andere Vorstandsmitglieder aus dem Verein auszuschließen – selbst wenn die Satzung dies grundsätzlich zulässt. Die PUB ist seit dem 18. Juni 2025 ein Verein.
Das Urteil sei so eindeutig, dass es keinen Raum für irgendeine andere Interpretation zulasse, so Dr. Betge. Auch Amtsgerichte wie Düsseldorf und Bonn hätten entsprechend entschieden.
„Eine Begründung wurde nicht geliefert und kann nach BGH auch nicht nachgeliefert werden“, erklärt Betge und erläutert: „Daher ist der ‚Rauswurf‘ in jedem Fall rechtswidrig. Dieses wurde mir anwaltlich bestätigt.“ Deshalb müsse er wegen der Nichtigkeit des Ausschlusses auch keinen Widerspruch einlegen, habe dieses aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht getan. Im Ergebnis sei er also ununterbrochen Mitglied des Vorstandes der PUB.
Der Ausschluss eines Mitgliedes sei nach seiner Auffassung „zunächst schwebend unwirksam“ und müsse nach dem Widerspruch durch die Mitgliederversammlung eine Bestätigung erhalten. Bis dahin bestünde die uneingeschränkte Mitgliedschaft, so seine Antwort auf die Frage, wie er mit dem Ausschluss umgehe. Deshalb, so Dr. Betge, sei er natürlich genauso befugt gewesen, eine Presserklärung herauszugeben, wie seine beiden Vorstandskollegen.
Die Nichtigkeit des Ausschlusses habe Auswirkungen auf alle Entscheidungen, die ohne seine Beteiligung getroffen wurden. Dazu könne er sich derzeit aber noch nicht näher äußern. Besonders kritisch sieht er die Rolle einer anwesenden Rechtsanwältin bei der mündlichen Mitteilung seines Ausschlusses: „Diese hätte aufgrund ihrer Ausbildung oder zumindest bei der Vorbereitung meines Ausschlusses Kenntnis von der Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts haben müssen.“ Dass es sich dabei um die Ehefrau eines der Vorstandsmitglieder handelt, werfe zusätzliche Fragen auf.
Der Bruch innerhalb der PUB sei nicht von ihm respektive der „Fünfer-Fraktion“ ausgegangen. Vielmehr habe ein Mitglied direkt nach der WhatsApp-Mitteilung des Ausschlusses von Betge durch Sven Meier zu Evenhausen geantwortet: „Das könnt ihr nicht machen: 1. aus Respekt gegenüber unseren Wählerinnen und Wählern. 2. rechtlich weder nach Satzung noch BGB möglich.“ Mehrere Mitglieder hätten versucht, die Vorstandsmitglieder zum Einlenken zu bewegen – vergeblich.
Am 1. Oktober habe Sven Meier zu Evenhausen zu einer Zusammenkunft mit PUB-Mitgliedern eingeladen, um die Gründe für den Ausschluss zu erläutern. Dabei habe er deutlich gemacht, dass er sich eine Zusammenarbeit mit Betge „in keiner Weise vorstellen“ könne.
Eine Woche später, am 8. Oktober, wiederum habe mehr als ein Drittel der Mitglieder gemäß Satzung schriftlich eine außerordentliche Mitgliederversammlung bis spätestens 28. Oktober gefordert. Diese Aufforderung sei unbeantwortet geblieben. Erst nach einem Antrag beim Amtsgericht Lemgo sei für den 3. November eine Versammlung angesetzt worden.
Das Mitglied, das den Antrag gestellt habe, habe aus der Presse erfahren, dass sein Antrag auf Mitgliedschaft nach mehr als zwei Monaten abgelehnt worden sei – ohne Einbeziehung des betroffenen Vorstandsmitglieds. „Somit ist diese Entscheidung auch rechtswidrig und nichtig“, sagt Betge. „Mir ist unklar, welches Demokratieverständnis diese beiden Herren haben“, kritisiert Betge und ergänzt: „Und wie wollen sie damit die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler im Rat vertreten?“
Am 22. Oktober habe er deshalb offiziell Widerspruch gegen seinen Ausschluss und seine Absetzung als Vorstandsmitglied eingelegt. Erst danach habe er eine Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten – allerdings erst für den 7. November. Diese wird nach LWZ-Rückfrage bei der einladenden PUB nicht öffentlich stattfinden.
Doch auch dort gebe es Zweifel an der Rechtmäßigkeit: Mindestens zehn Mitglieder seien nicht eingeladen worden. „Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Auswahl der Einzuladenden und der Nichteinzuladenden erfolgt“, schreibt Betge.
Trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Aufforderungen sei keine aktuelle Mitgliederliste herausgegeben worden. „Obwohl grundsätzlich jedes Mitglied einen Anspruch darauf hat, ist auch dies ohne jegliche Reaktion geblieben“, betont Betge. Die Rechtmäßigkeit der Versammlung sei daher „sehr fraglich, wahrscheinlich auch rechtswidrig“.
Bezüglich der von Dr. Betge ins Spiel gebrachten „Fünfer-Fraktion“ habe nach seiner Auskunft bereits am 22. Oktober eine vorbereitende Fraktionssitzung stattgefunden.
Abschließend stellt er fest: „Wenn ein Außenstehender das alles zu beurteilen hätte, käme er möglicherweise zu dem Schluss, dass den beiden Meier zu Evenhausens der Wählerwille egal ist und sie die Spaltung der Fraktion für den eigenen Machterhalt billigend in Kauf nehmen.“








