Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Kreis Lippe/Oerlinghausen. Eine Wildgans in Oerlinghausen ist vermutlich an der Geflügelpest gestorben. Den Erreger hat das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Detmold in einer Untersuchung nachgewiesen.


Die abschließende Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut stehe noch aus und erfolge in den kommenden Tagen, teilt der Kreis Lippe mit. Bis dahin handle es sich bei der gefundenen Wildgans um einen Verdachtsfall.

Zuletzt wurden immer wieder verendete Wildvögel gefunden, die das CVUA stetig untersucht hatte. Die Wildgans aus Oerlinghausen ist der erste Verdachtsfall von Geflügelpest im Wildvogelbestand in Lippe mit positivem Befund.

Veterinäramt empfiehlt Maßnahmen

Da es sich bisher um den mutmaßlich ersten Fall der Geflügelpest in Lippe handelt, spricht der Kreis Lippe zunächst keine Stallpflicht aus. Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizierten, sei jedoch hoch. Geflügelhaltungen könnten jederzeit davon betroffen sein, wenn die Tiere Kontakt zu Wildvögeln hätten.

Aus diesem Grund empfiehlt das Veterinäramt allen Geflügelhaltern, die Tiere aufzustallen, um sie zu schützen. Alle Geflügelhalter, auch Kleinsthaltungen, sollten unbedingt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und einhalten, um einen Ausbruch im Bestand zu verhindern.

Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun.

Halter sollen auf Symptome achten

Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Eine Untersuchung kann eine Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen beziehungsweise einen Verdacht weiter verfolgen.

Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein. Stellen Halter Anzeichen der Geflügelpest bei ihren Tieren fest, müssen sie diese dem Kreisveterinäramt melden.

Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif-, Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt per E-Mail oder telefonisch (05231/622171) melden.

Hintergrund Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.