An einen Busch pinkeln und dann alkoholisiert sein Auto starten: Das ist der Polizei gleich doppelt ein Dorn im Auge. Symbolfoto: LWZ

Bielefeld. Ein Autofahrer geriet in den Fokus von zivilen Polizeibeamten, als er am Mittwochabend, 10. Dezember,  anstelle eine Toilette zu benutzen, sich an einen Busch stellte. Wenig später startete der betrunkene Bielefelder sein Auto.Die Zivilbeamten waren zu Fuß unterwegs, als sie den Mann gegen 20:45 Uhr an einem Gebüsch in der Zimmerstraße bemerkten. Anschließend stieg er in ein Auto, startete den Motor und fuhr an.


Als die Polizisten den Pkw stoppten, ergaben sich Hinweise, dass der Bielefelder unter Alkoholeinfluss stand. Er berichtete zudem, dass er zuvor auf dem Weihnachtsmarkt alkoholische Getränke zu sich genommen hatte. Ein Alkoholtestgerät lieferte ein deutliches Ergebnis zum Alkoholkonsum. Nun konnte er sich nicht mehr herausreden, sein Auto benutzt zu haben, um schnell auf die Toilette zuhause zu gelangen. Hätte auch nichts genutzt. Stattdessen entnahm ein Arzt dem Autofahrer in einem Krankenhaus eine Blutprobe. Den Führerschein stellten die Beamten sicher und verboten ihm das Autofahren.

In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei: Öffentliches Urinieren ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 OwiG dar. Dafür kann ein Bußgeld derzeit zwischen 35 und 5.000 Euro anfallen. Die Polizei mahnt: „Denken Sie in diesem Kontext nicht nur ausschließlich an Ihr eigenes Bedürfnis, sondern immer auch an Ihre Mitmenschen.“

Und: Nach dem Genuss von Alkohol sollten Sie besser selbst kein Auto oder Fahrrad fahren. Setzten Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht unvorhersehbaren Gefahren aus.“