Folgen einer Alkoholfahrt: zerstörtes Auto, Strafanzeige wegen Unfallflucht, Verlust des Führerscheins – wenn er überhaupt einen hatte – und jede Menge Ärger mit der Versicherung. Alkohol am Steuer gilt als grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz. Geschädigte sind in der Regel geschützt; aber der Fahrer bleibt mindestens auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Symbolfoto: Polizei Herford

Lage. Er hatte augenscheinlich zu viel getankt: Und dann flüchtete er in der Elisabethstraße, nachdem er augenscheinlich einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Der 45-jährige Autofahrer war gegen 17.50 Uhr mit seinem Mercedes in Richtung Hochbrücke unterwegs, als er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er kollidierte mit einem geparkten Kia Sorento und kam vor einem Baum zum Stehen. Dabei wurde der Mann aus Lage leicht verletzt. Er flüchtete zu Fuß vom Unfallort. Eine Zeugin rief die Polizei, die den Unfallverursacher in der Nähe antreffen konnte. Er zeigte Anzeichen eines vorherigen Alkoholkonsums, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Außerdem konnte er den Polizeibeamten keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der Mercedes wurde sichergestellt, der Kia musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro.