Düsseldorf. Der Jahreswechsel rückt näher und mit ihm die Vorfreude vieler Menschen auf ein traditionelles Silvesterfeuerwerk. Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appelliert, beim Kauf von Feuerwerksartikeln besonders aufmerksam zu sein und ausschließlich zugelassenes Feuerwerk zu verwenden, das den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
Sichere Produkte sind am CE-Zeichen in Kombination mit einer vierstelligen Nummer eindeutig zu erkennen. Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer auch gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Deswegen sind vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung zu lesen und die Sicherheitshinweise zu beachten.
„Leider kommt es in der Silvesternacht immer wieder zu Unfällen, auch weil mit illegalen und gefährlichen Feuerwerkskörpern geböllert wird oder geprüfte Produkte unsachgemäß gebraucht werden. Diese teils schwersten Verletzungen könnten vermieden werden. Wer Feuerwerksartikel verantwortungsvoll und umsichtig zündet, schützt sich selbst und die Menschen in seiner Umgebung und trägt zugleich dazu bei, die Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht unnötig zu belasten“, so Laumann.
Auch dieses Jahr kontrollieren die Experten der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen bereits vor dem Verkaufsstart landesweit den Handel und prüfen insbesondere die rechtmäßige Lagerung. Sollten dabei illegale Feuerwerksartikel festgestellt werden, ziehen sie diese aus dem Verkehr.
Während der Verkaufstage, die in diesem Jahr am 29. Dezember begonnen haben und am 31. Dezember enden, finden zudem weitere Prüfungen durch die Bezirksregierungen statt. Dabei werden vorwiegend die korrekte Lagerung und die Einhaltung der gesetzlichen Abgabebestimmungen kontrolliert.
Feuerwerksartikel der Kategorie F2 – dazu zählen unter anderem Raketen, Batterien und Böller – dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe der Artikel von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.
Wer geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung bei offiziellen Verkaufsstellen erwirbt und die folgenden Sicherheitshinweise beachtet, kann die Risiken senken:
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
- Beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper halten.
- Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und die Gefahrenhinweise beachten.
- Silvesterkracher nie länger als nötig in der Hand halten. Nach dem Anzünden rasch Sicherheitsabstand einnehmen – nicht auf Menschen werfen. Feuerwerkskörper nicht am Körper – zum Beispiel in der Hosentasche – tragen.
- Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe, zum Beispiel in Flaschen in Getränkekästen aufstellen und darauf achten, dass Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge nicht gefährdet sind.
- Feuerwerkskörper nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden.
- Damit Raketen und Knaller bei der Zündung nicht in unkontrollierte Richtungen fliegen, unbedingt auf die Windrichtung achten.
- Knallen in direkter Ohrennähe schädigt das Trommelfell – Abstand halten.
- „Blindgänger“ auf keinen Fall noch einmal zünden.
- Keine „Basteleien“ an Feuerwerkskörpern.
- Ein griffbereiter Feuerlöscher kann im Notfall Schlimmeres verhindern.
- Auf Menschen und Tiere Rücksicht nehmen, die unter dem von Feuerwerk ausgehenden Lärm leiden.
Ausführliche Tipps für einen sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk bietet die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.









