
Kreis Lippe. Mit dem Start des neuen Jahres wird der nordrhein-westfälische Krankenhausplan, eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung, vollständig in die Praxis umgesetzt und damit abgeschlossen: Nachdem am 1. April 2025 der Großteil der Regelungen landesweit in Kraft getreten ist, kommen am 1. Januar 2026 die Regelungen in den verbleibenden zehn von insgesamt 64 Leistungsgruppen dazu. Das bedeutet: Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen können Leistungen aus allen Leistungsgruppen mit dem neuen Jahr nur noch anbieten, wenn diese ihnen in den Feststellungsbescheiden zugewiesen worden sind.
Bei den verbleibenden zehn Leistungsgruppen, die nun umgesetzt werden, handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“. Für diese bestand eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2025, da die erforderliche Anpassung von Kapazitäten in den Krankenhäusern aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz zusätzlich Zeit in Anspruch genommen hat.
„Ende 2024 hat das Land die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen mit einem vollkommen neuartigen Krankenhausplan neugestaltet und vor allem auf eine solide und zukunftsfähige Basis gestellt. Was unseren Plan so richtungsweisend macht ist, dass wir als erstes Bundesland nicht auf Betten setzen, sondern auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben planen. Ein Kerninhalt des neuen Plans ist, dass er insbesondere bei hochkomplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Krankenhäusern ausbaut. Gleichzeitig baut er Doppel- und Mehrfachvorhaltungen der gleichen Leistungen in benachbarten Einrichtungen ab. Neun Monate nach dem Start der Umsetzung ist klar: Der neue Krankenhausplan wirkt. Durch die spürbare Konzentration von komplexen Leistungsgruppen bei einer gleichzeitigen guten Erreichbarkeit der Grundversorgung verbessert er zum einen die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Zum anderen dämmt er den ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal ein. Ich freue mich, dass der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen in Kürze vollständig in Kraft tritt und seine ganze stärkende Wirkung auf die Krankenhauslandschaft entfalten kann“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
„Dass die neue Krankenhausplanung für die allermeisten Krankenhäuser eine deutliche Veränderung bedeutet und es daher zu Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte kommt, war allen Beteiligten zu jeder Zeit klar. Immerhin handelt es sich um die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten. Wenn ich mir die zahlreichen Entscheidungen der Gerichte zu unseren Gunsten anschaue, dann stelle ich fest, dass wir mit unserer Planung ganz offensichtlich den richtigen Weg eingeschlagen haben“, so Minister Laumann weiter.
Bei den Verwaltungsgerichten sind aktuell 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig (Stand: 22. Dezember 2025), die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Zum Vergleich: In der Planung wurden rund 6.200 Einzelentscheidungen getroffen. Klagen (also Hauptsacheverfahren) gegen einen Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung. Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Die Klagefrist ist abgelaufen.
Von den 72 Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch das Land Nordrhein-Westfalen. 14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. Bezüglich der Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor.
Die Ergebnisse des Planungsverfahrens im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung: Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können. Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt.
Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patienten zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.
Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.
Finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser
Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden. Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. Damit stehen den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.









