Blomberg. Aufgrund der aktuellen und anhaltenden Glättesituation hat Bürgermeister Christoph Dolle am Montag, 5. Januar, einmalig die Räum- und Streustufe 3 ausgerufen.
Diese Maßnahme geht über den regulären Winterdienst hinaus und umfasst neben den Hauptverkehrsstraßen auch die Reinigung und Streuung der Nebenstraßen. Die erweiterten Räummaßnahmen seien bereits gestern umgesetzt worden und würden auch am Dienstag fortgesetzt, sofern die Witterungslage dies weiterhin erforderlich mache.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht dem Regelfall entspreche, Nebenstraßen im Rahmen des Winterdienstes zu räumen. Eine Räumung der Nebenstraßen erfolge ausschließlich unter besonderen Witterungsbedingungen und nur dann, wenn eine entsprechende Räumstufe – wie aktuell Stufe drei – ausgerufen werde.
Unterschiede der Räum- und Streustufen im Überblick
- Stufe eins: Sicherung besonders gefährlicher Stellen (zum Beispiel Steigungen, Kreuzungen, Brücken).
- Stufe zwei: Räumung und Streuung der Hauptverkehrsstraßen sowie wichtiger Verbindungsachsen.
- Stufe drei: Zusätzlich Räumung und Streuung der Nebenstraßen (nur bei außergewöhnlicher Glättelage).
- Stufe vier: Umfassender Winterdiensteinsatz in allen Straßenbereichen bei extremen Wetterlagen.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Räum- und Streudienst nur dort effektiv arbeiten könne, wo Straßen, Nebenstraßen und Wendehammer nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert seien.
Verkehrsteilnehmer werden daher dringend gebeten, die Straßen freizuhalten. Bereits am Montag hätten in mehreren Bereichen Nebenstraßen nicht geräumt werden können, da diese zugeparkt gewesen wären.
Wichtige Hinweise an die Bürger
- Die städtische Räum- und Streuaktion entbindet nicht von der privaten Räum- und Streupflicht.
- Insbesondere in Nebenstraßen ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, mindestens 1,50 Meter Gehwegbreite vor dem eigenen Grundstück von Schnee und Eis zu befreien.
- Der geräumte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern.









