Kraftvolle Raupe: kein Schneefall, mit dem der Winterdienst in Lemgo nicht fertig wird. Doch auch für Anwohner gibt es die Pflicht, Schnee auf Gehwegen beiseite zu räumen. Was dabei zu beachten ist, erläutert die Stadt gern. Foto: Alte Hansestadt Lemgo.

Lemgo. Während der weiße Winterzauber bei Kindern glänzende Augen, rote Nasen und spontane Rodelmeisterschaften auslöst, bedeutet er für die Städtischen Betriebe Lemgo vor allem eins: Dauereinsatz. Und zwar richtig. Wenn andere noch tief und fest schlafen (oder vom Sommer träumen), rollen die Räumfahrzeuge teilweise schon ab 3 Uhr morgens durch die Stadt. Feiertag? Wochenende? Egal. Schnee kennt keinen Kalender.


Natürlich können die Räumfahrzeuge nicht gleichzeitig überall sein – auch wenn man das manchmal gern hätte. Deshalb gibt es einen Plan: Erst die Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Stellen, dann die Straßen mit Busverkehr. Wohnstraßen und der Außenbereich müssen leider warten – hier heißt es: selbst ran an die Schippe. Und Straßen von Straßen.NRW oder dem Kreis? Die haben ihre eigenen Schneehelden.

Für Anlieger beginnt der Winterdienst etwas humaner: ab 7 Uhr, sonn- und feiertags sogar erst ab 8 Uhr. Ausschlafen deluxe! Geräumt werden muss dann bis 20 Uhr. Der Gehweg soll so breit sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen, ohne dass einer von beiden unfreiwillig den Eiskunstlauf eröffnet. Bei Glätte dürfen Splitt oder Sand helfen – Salz nur dann, wenn wirklich nichts anderes mehr geht. Und auf Baumscheiben gilt: Salzverbot. Die Bäume mögen es lieber naturnah.

Ganz wichtig – und jedes Jahr wieder ein Klassiker: Wohin mit dem Schnee? Nein, nicht auf die Straße. Auch nicht „nur kurz“. Der Schnee darf gemütlich am Gehwegrand liegen bleiben und bildet dort eine Art winterliche Schneemauer zur Fahrbahn. Praktisch, dekorativ und regelkonform.

Fazit: Während Lemgo im Schnee versinkt, laufen die Städtischen Betriebe auf Hochtouren – und alle anderen wissen jetzt, wann sie zur Schaufel greifen müssen. Alle Details stehen übrigens in der städtischen Straßenreinigungssatzung. Oder man merkt sie sich einfach so: Schieben ja, Streuen mit Köpfchen, Salz nur im Notfall – und bitte nicht auf die Straße!