Düsseldorf. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine neue Clearingstelle für Betroffene eingerichtet, die nach einer Schutzimpfung gegen COVID-19 gesundheitliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen haben.
Die Clearingstelle Impfschäden bietet den Betroffenen eine Anlauf-, Kontakt und Vermittlungsstelle. Sie unterstützt bei der Klärung und Bearbeitung behördlicher Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer möglichen Erkrankung nach einer Corona-Schutzimpfung stehen.
Auch bei Problemen mit der medizinischen Versorgung kann die Clearingstelle kontaktiert werden. Die Clearingstelle Impfschäden ist ein niedrigschwelliges, kostenfreies und unverbindliches Angebot für Betroffene, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
„Menschen, die nach einer COVID-19-Schutzimpfung gesundheitliche und wirtschaftliche Belastungen erleben, dürfen mit ihren Sorgen nicht allein sein. Mit der Clearingstelle Impfschäden schaffen wir eine kostenlose Anlaufstelle, die zuhört, unterstützt und Orientierung bietet. Unser Anliegen ist es, Betroffene im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten individuell zu begleiten und gemeinsamen mit den zuständigen Stellen tragfähige Lösungen für den Einzelfall zu finden“, erklärt Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann.
In persönlichen Gesprächen werden bestehende gesundheitliche Belastungen ebenso wie wirtschaftliche Herausforderungen erfasst und eingeordnet. Auf dieser Grundlage werden Betroffene bedarfsgerecht auf mögliche Unterstützungsangebote hingewiesen und beim weiteren Vorgehen begleitet.
Sofern gewünscht, wirkt die Clearingstelle auch in kooperativer Weise darauf hin, gemeinsam mit den jeweils zuständigen Sozialleistungsträgern tragfähige Lösungen für den konkreten Einzelfall zu finden. Dabei steht nicht die rechtliche Bewertung einzelner Ansprüche im Vordergrund, sondern die unterstützende Vermittlung zwischen den Beteiligten.
Die Clearingstelle ist unter der Telefonnummer 0211/8554333 zu folgenden Zeiten erreichbar: montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr sowie dienstags von 17 bis 19 Uhr. Alternativ können sich Betroffene per E-Mail oder über ein Kontaktformular an die Clearingstelle wenden.
Es erfolge keine medizinische Beratung, sodass der Kontakt zur Clearingstelle den ärztlichen Kontakt nicht ersetzen könne. Eine Vermittlung an Ärzte sei weiterhin durch das Regelsystem möglich, hierzu könne Kontakt mit der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beziehungsweise der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe oder unter der Telefonnummer 116/117 aufgenommen werden, betont das Ministerium.
Hintergrundinformationen
Auch wenn die Corona-Pandemie vorbei ist, leiden noch viele Menschen unter den Folgen einer Infektion respektive weiterhin unter möglichen Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung.
Unter dem Begriff Post-VAC werden verschiedene länger andauernde Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung beschrieben, wie sie auch mit Long- beziehungsweise Post-COVID in Verbindung gebracht werden, zum Beispiel das chronische Erschöpfungssyndrom (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome, ME/CFS).
Long- und Post-COVID-Betroffene berichten von vielfältigen Symptomen wie Lungen- und Atembeschwerden, Herz-Kreislauf-Beschwerden und kognitiven sowie neurologischen Symptomen, die auch viele Wochen nach einer COVID-19-Infektion andauern können. Die Langzeit- und Spätfolgen einer Infektion können vielfältig sein.
Für die betroffenen Personen hat dies weitreichende Folgen: Einschränkungen im Alltag und im Arbeitsleben, eine deutlich verminderte Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt auch eine verminderte gesellschaftliche Teilhabe.
Weitere Informationen finden sich auf den Informationsseiten des Landes und des Bundes.





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