Kreis Lippe/Düsseldorf. In der aktuellen Tarifrunde bei den kommunalen Nahverkehrsunternehmen ruft die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten für kommenden Montag, 2. Februar, bundesweit zu Streiks auf.
Es sei davon auszugehen, dass in den betroffenen Verkehrsbetrieben, in NRW geht es fast flächendeckend um nahezu alle großen Städte, der ÖPNV zum Erliegen kommen wird, teilte Verdi mit.
„Wenn Busse, U- und Straßenbahnen aufgrund von Streik nicht fahren, haben Fahrgäste keinen Anspruch auf Beförderung oder Fahrpreis-Erstattung”, erklärt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW.
Welche Nahverkehrsangebote sind betroffen?
Ab Beginn der Frühschicht sind Bus-, U-Bahn- und Straßenbahnfahrer zum Streik aufgerufen. Die Nahverkehrszüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn und anderer privater Unternehmen sind hingegen nicht betroffen. Ob beim jeweiligen Verkehrsbetrieb gestreikt wird, erfahren Fahrgäste in der Regel auf dessen Internetseite oder in dessen App sowie in den regionalen Medien.
Greift die NRW-Mobilitätsgarantie?
Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Streik ist einer der vorgesehenen Ausschlussgründe. Betroffene werden daher auch keine Taxikosten erstattet bekommen. Das gleiche gilt auch für die Pünktlichkeitsgarantie einiger Verkehrsunternehmen in NRW.
Was gilt für den Arbeitsweg?
Arbeitnehmer sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in der eigenen Verantwortung liegt. Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Auch das Arbeiten von Zuhause kann eine Alternative sein, muss aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.









