Hübscher Anblick: das Domizil der Stadtwerke Lage. Auf dem Dach ein klares Bekenntnis zu regenerativen Energiequellen wie dem Sonnenlicht. Betrüger machen sich das Image des städtischen Versorgers mit Strom/Gas/Wärme/Wasser zunutze, um unerwünschte, teure Versorgerwechsel zu bewirken. Foto: Stadtwerke Lage

Lage/Bad Salzuflen.  Wer sich auf die Homepage der Stadtwerke Lage verirrte, wurde bis vor Kurzem mit einer aufploppenden Warnmeldung konfrontiert: Betrüger seien als »Mitarbeiter der Stadtwerke« unterwegs und beschafften sich so unberechtigt Zugang zu Wohnungen.


Die Polizei bestätigt, dass diese Betrugs-Variante als verbreitete Masche gerade en vogue ist. Die Betrüger treten als Repräsentanten von Institutionen auf, die bei den Opfern hohes Ansehen und entsprechendes Vertrauen genießen: Polizei, Sparkasse und Banken sowie eben auch die Stadtwerke. Die Ganoven, die gern vom Telefon aus operieren,  haben sich viel einfallen lassen; vor allem die zahlreichen Varianten des sogenannten »Enkeltricks« mit »Schockanrufen«. Hier eine Übersicht. 

Im Falle der falschen Stadtwerker geht der Schaden zwar in der Regel nicht in fünfstellige Euro-Bereiche wie nach sogenannten »Schockanrufen«, nach denen die Opfer zu großen Geldzahlungen bereit sind, um ihre Liebsten aus Gefahren zu retten oder vor großen Unanehmlichkeiten zu bewahren. Aber es ist nach betrügerischen Besuchen oft hinterher nicht mehr alles im Haus, was vorher noch da war. Und mitunter haben die »Besuchten« neue, teure Energie-Versorgungsverträge am Hals.

Um sich Zutritt in die Wohnung zu beschaffen, geben die »falschen Stadtwerker« vor, Geräte untersuchen oder Zähler ablesen zu müssen. Was ist zu tun? Tatsächlich kann man »richtigen Stadtwerkern«  den Zutritt nicht verwehren. So lautet eine Bestimmung im Versorgungs­vertrag Gas, den man abschließen muss, um überhaupt beliefert zu werden:

Anschlussnutzer und Anschlussnehmer haben dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers den Zutritt zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag oder nach gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist, insbesondere zur Unterbrechung und Trennung des Anschlusses, zur Unterbrechung der Anschlussnutzung, zur Ausübung des Messstellenbetriebs einschließlich der Messung sowie zu notwendigen Maßnahmen an der Gasanlage und den Verbrauchsgeräten, die durch eine Umstellung des Netzes von L-Gas auf H-Gas bedingt sind, wie etwa die Erhebung der vorhandenen Geräte oder die eigentliche Umstellung der Geräte auf H-Gas.

Eine Zugangsberechtigung haben also nur richtige Stadtwerke-Mitarbeiter, die zurzeit tatsächlich wegen der Anpassung der Gasgeräte unterwegs sind. Die kündigen sich mit einem Terminvorschlag schriftlich an und haben einen Dienstausweis, den sie vorzeigen können. Stadtwerke und Polizei raten, zweifelhafte Besucher nicht in die Wohnung zu lassen und sich bei den Stadtwerken rückzuversichern, ob der Einlass­begehrende wirklich im Auftrag der Stadtwerke unterwegs ist.

Allerdings kann die bloße Auskunft an der Tür oder auch am Telefon schon problematisch werden: Mit nur wenigen Daten, wie beispielsweise der Zählernummer, können Betrüger ungewollte Versorgerwechsel herbeiführen. Das gibt hinterher unnötigen Ärger und Verwirrung.  Aber eins ist klar: Alle, die sich zu einem ungewollten neuen und teuren Vertrag haben drängen lassen, haben ein Widerrufsrecht. 14 Tage lang.

Warum ist die Warnmeldung von der Stadtwerke-Homepage verschwunden?  Vielleicht, weil den »echten Stadtwerkern« die Arbeit damit erschwert wird. Sie treffen jetzt nämlich auf eine Mauer des Misstrauens.  Als Hotspots der Betrugsmasche „Stadtwerke“ werden die Städte MünchenKassel und  Bad Salzuflen genannt.