Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Lemgo. Wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Lemgo am Mittwoch, 18. Februar, eine 50‑jährige Frau aus Bad Salzuflen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.


Unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Florian Hobbeling sah das Gericht es nach der Vernehmung zweier Polizeibeamter sowie eines unbeteiligten Zeugen als erwiesen an, dass die Angeklagte am 23. Juli 2025 die Vollstreckung eines Haftbefehls gegen ihren Ehemann störte und dabei einen der eingesetzten Beamten verletzte.

Nach den Schilderungen der Zeugen hatte sich die Frau zwischen die Polizeibeamten und ihren Ehemann gedrängt, um die Vollstreckung des Haftbefehls zu behindern. Als die Lage eskalierte, biss sie einem Beamten in den Unterarm. Die Wunde, etwa 1,5 mal 0,5 Zentimeter groß, wurde später im Gerichtssaal anhand eines Fotos dokumentiert. Der Haftbefehl war erlassen worden, nachdem der Ehemann ein Bußgeld von 30 Euro nicht bezahlt hatte.

Zum Gerichtstermin wurde die Angeklagte von vier Polizeibeamten vorgeführt, da sie einen vorherigen Termin im Dezember unentschuldigt versäumt hatte. Die Ladung für die aktuelle Verhandlung hatte sie mit dem Vermerk „nicht AGB konform“ und einem weiteren vorgedruckten Zettel zurückgesandt. Während der Verhandlung versuchte sie mehrfach, den Ablauf zu stören.

Zunächst weigerte sie sich, Platz zu nehmen, und tat dies erst nach Androhung unmittelbaren Zwangs. Zudem verwendete sie mehrfach typische Formulierungen aus dem Reichsbürger-Milieu und gab an, lediglich „als Zivilistin“ zu erscheinen. Die Feststellung ihrer Personalien gelang erst nach Androhung eines Ordnungsgeldes.

Noch vor der Verlesung der Anklage wollte die Frau nach eigenen Angaben „ein Schriftstück überreichen, das alles erkläre“. Nachdem das Gericht klarstellte, dass dieses nicht verlesen werde, verweigerte sie es dennoch, den Inhalt selbst vorzutragen. Das Schreiben enthielt keine Angaben zur Sache, sondern ausschließlich Hinweise zur angeblich fehlenden Legitimität des Verfahrens sowie Verweise auf diverse Statuten.

Die Aussagen der Polizeibeamten bestätigten nach Angaben des Gerichts den Anklagevorwurf vollständig. Die Angeklagte habe den Einsatz sogar mit ihrem Handy gefilmt. Die Beamten erklärten zudem, die Frau und ihren Ehemann als Personen aus dem Reichsbürger- beziehungsweise Selbstverwaltermilieu zu kennen.

Ein weiterer Zeuge, ein Kunde in der Werkstatt des Ehemanns, kritisierte zwar das seiner Ansicht nach unzureichend deeskalierende Vorgehen der Polizei, bestätigte jedoch ebenfalls, dass die Angeklagte sich dem Beamten näherte und später eine Bisswunde sichtbar war.

Die Angeklagte selbst stellte keinen Antrag zur Strafhöhe. In ihrem letzten Wort schüttelte sie lediglich den Kopf. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Freiheitsstrafe gefordert.

In seiner Urteilsbegründung stellte Richter Hobbeling die Bewertung der Sozialprognose in den Mittelpunkt. Er verwies darauf, dass die Angeklagte als Reichsbürgerin die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und der geltenden Rechtsordnung grundsätzlich ablehne. Ihre eigene Darstellung, sie sei ein friedliebender Mensch, nicht aggressiv und „davon ausgehend, noch nie eine Straftat begangen zu haben“, bewertete das Gericht angesichts der erhobenen Vorwürfe als fragwürdig.

Da die Frau bislang nicht vorbestraft war, gewährte das Gericht eine Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Während dieser Zeit muss die Angeklagte straffrei bleiben und Wohnsitzwechsel umgehend melden. Außerdem wurde ihr auferlegt, 750 Euro an die Familienhörbuch gGmbH zu zahlen – in monatlichen Raten von 50 Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.