Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Lemgo. In der Strafverhandlung wegen zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz am Amtsgericht Lemgo ist am heutigen Verhandlungstag (4. März) noch keine Entscheidung gefallen. Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling setzte das Verfahren fort, nachdem weiterhin ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten aussteht.


Der Angeklagte erklärte vor Gericht, bislang keine Post vom beauftragten Sachverständigen erhalten zu haben, zeigte sich jedoch bereit, an der Begutachtung mitzuwirken. Der Fortsetzungstermin wurde auf den 25. März, 10 Uhr, Saal 103 festgelegt. Bis dahin soll der Sachverständige den Beschuldigten psychiatrisch beurteilen, teilte Petra Borgschulte, Direktorin des Amtsgerichts Lemgo, in einer Presseerklärung mit.

Angeklagter räumt Taten ein

Im Übrigen gestand der Angeklagte die Taten vollständig. Er zeigte sich tief betroffen und gab an, sich sein Verhalten nicht erklären zu können. Als mögliche Ursache führte er früheren Drogen- und Amphetaminkonsum an. Die Hunde hätten ihm „keine Probleme gemacht“, erklärte er. Zugleich sprach er von psychischer Erkrankung.

Bereits im Juli 2024 war für ihn eine gesetzliche Betreuerin bestellt worden, die jedoch auf eigenen Wunsch, unter Verweis auf die Misshandlung der Hunde, entlassen wurde. Der nachfolgende Betreuer konnte kaum Kontakt herstellen, da der Angeklagte diesen nahezu verweigerte. Zuletzt kündigte er jedoch an, künftig kooperieren zu wollen.

Erschütternde Aussagen der Tierärztinnen

In der Verhandlung schilderten zwei Tierärztinnen detailliert die massiven Verletzungen der beiden Tiere.

Der Angeklagte gab zu, beide Hunde jeweils einmal mit offenbar zu heißem Wasser abgeduscht zu haben, ohne das Wasser bewusst erhitzt zu haben. Beim zweiten Hund habe er zudem einmal für zwölf Stunden einen Kabelbinder um die Schnauze gelegt. Seine Mutter habe ihn anschließend aufgefordert, unverzüglich tierärztliche Hilfe aufzusuchen.

Die Tierärztin, die den vier Monate alten Welpen behandelte, sprach von einem beispiellosen Verletzungsbild. Der Hund habe hochgradiges Fieber, eitrige Hautverletzungen und eine ablösbare Haut aufgewiesen. Es müsse sich um Verbrühungen vierten Grades durch kochendes Wasser gehandelt haben.

Das Tier sei in einem „katastrophalen Zustand“ gewesen und habe vor Schmerzen geschrien. Eine Behandlung sei zu spät gewesen, einzig eine Einschläferung habe noch Leid verhindern können.

Beim zweiten Hund habe der Angeklagte die Verletzungen zunächst damit erklärt, dieser sei durch eine Brombeerhecke gelaufen und habe sich die Schnauze in einer Eisentür eingeklemmt. Die behandelnde Tierärztin überwies das Tier sofort in eine Tierklinik.

Dort diagnostizierte die Tierärztin Verbrennungen zweiten Grades, die nur dadurch erklärbar seien, dass der Hund vollständig in heißes Wasser getaucht wurde. Der Hund habe eitrige, übelriechende Verkrustungen gehabt, sei abgemagert und verängstigt gewesen und habe starke Schmerzen gehabt.

Die Schnauze wies eine deutliche, über längere Zeit entstandene Einschnürung auf, passend zur geschilderten Kabelbinderfixierung. Die Verletzungen seien bereits ein bis zwei Wochen alt gewesen. Durch intensive Pflege habe der Hund jedoch gerettet werden können.

Verfahren wird fortgesetzt

Auf die Vernehmung des Kreisveterinärs verzichteten alle Beteiligten. Zum Fortsetzungstermin soll der Sachverständige das psychiatrische Gutachten des Angeklagten vorlegen. Verwaltungsrechtlich besteht gegen den Beschuldigten bereits ein lebenslanges Tierhaltungsverbot.