Horn-Bad Meinberg. Die Stadt Horn-Bad Meinberg weist darauf hin, dass die ausgewiesenen Parkflächen an der Wallstraße gegenüber der Wallapotheke weggefallen sind. Diese Parkflächen befanden sich direkt auf dem Gehweg.
Für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen sei ein Begehen des Gehwegs in diesem Bereich durch die dort parkenden PKW nicht möglich gewesen; sie hätten häufig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Mit dem Wegfall der ausgewiesenen Parkflächen werde daher die Verkehrssicherheit erhöht.
Für die Kunden der Apotheke und der umliegenden Geschäfte stehen an der Mittelstraße öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Die Apotheke besitzt darüber hinaus einen eigenen Kundenparkplatz auf ihrem Grundstück.
Die Parkflächen auf dem Gehweg an der Wallstraße wurden zuvor durch Schilder ausgewiesen, die nun entfernt worden seien. Eine Aufstellung von expliziten Halte- und Parkverbotschildern sei nicht möglich, da das Parken auf Gehwegen laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten sei.
Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg könne mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet werden, bei Behinderung sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 28,50 Euro Verwaltungsgebühren sowie einem Punkt. Die Stadt weist daher alle Autofahrer auf die Änderung der Parkregel in der Wallstraße hin.




