
Lage. Es gibt Orte, an denen die Zeit stillzustehen scheint. Friedhöfe gehören zweifellos dazu. In Lage allerdings nicht nur im metaphysischen Sinne, sondern auch ganz praktisch – zumindest, was die Beschilderung angeht. Denn während die Friedhofssatzung seit dem Sommer einen Hauch von Liberalität verströmt und Hunde plötzlich nicht mehr per se als Störenfriede der ewigen Ruhe klassifiziert, hat ein altes Verbotsschild offenbar beschlossen, sich dem neuen Zeitgeist entgegen zu stemmen. Es steht da, unbeirrt, standhaft, fast schon trotzig: „Keine Hunde“. Und zwar auf allen Friedhöfen.
Man könnte meinen, es handele sich um ein Mahnmal. Nicht für die Vergänglichkeit, sondern die Ewigkeit. Die gute alte Zeit der klaren Ansagen. Damals, als ein Schild noch verbot, was es sagte, und eine Satzung nicht heimlich hinterrücks die Tür aufmachte.
Im Sommer 2025 setzte sich Beate-Marie Vorwerk mit bemerkenswerter Beharrlichkeit dafür ein, dass Vierbeiner ihre Frauchen und Herrchen zum Grab eines geliebten, verstorbenen Partners begleiten dürfen und nicht am Eingangstor festgeschnallt werden müssen. Sie plädierte für Herz und Humanität auf Lages Friedhöfen – und lieferte gleich die praktische Seite mit: Wie sich mögliche „Häufchen“ weder als unlösbares Problem noch als zivilisatorischer Zusammenbruch auswirken müssen, sondern ganz unkompliziert vermeiden oder beseitigen lassen. Mit einem dezent aufgestellten Mülleimer.
Kurz gesagt: Der Mensch darf in Lage trauern, aber der Hund darf nicht mit. Oder eigentlich doch, nur eben nicht so richtig. Schilda lässt grüßen: Der Hund darf rein – aber nur, wenn Frauchen oder Herrchen nicht mehr richtig gucken können. Die Zweibeiner stehen vor einem moralischen Dilemma. Vertrauen sie dem gedruckten Wort auf Metall oder dem unsichtbaren, aber offiziellen Regelwerk aus dem Rathaus?
Der Hund selbst hat es da einfacher. Er folgt ohnehin lieber Gerüchen als Paragraphen. So entsteht auf Lages Friedhöfen eine ganz eigene Form der Gleichzeitigkeit: Fortschritt und Rückwärtsgang nebeneinander, Verwaltung und Wirklichkeit im leisen Clinch. Und irgendwo dazwischen ein Dackel, der sich fragt, warum er jetzt plötzlich darf – aber trotzdem noch so schief angeschaut wird. Vielleicht ist das alte Schild ja auch gar kein Versehen, sondern ein pädagogischer Hinweis. Eine Art Charaktertest für die Bürgerschaft: Wer den Mut hat, trotz Verbotsschild den Friedhof zu betreten, hat die neue Satzung wirklich verstanden.
Oder aber – und das wäre die einfachste Lösung – jemand nimmt das Ding einfach ab. Und der Friedhof? Der schweigt dazu. Wie immer.




