
Kalletal. Die LIPPISCHE WOCHENZEITUNG berichtete am 18. Februar über die Kündigung der Geschäftsführerin des MVZ Kalletal. Ihre Kündigung begründete Gabriele Dostal damit, dass der politische Druck für sie zu hoch sei. Inzwischen ist der Redaktion nicht nur bekannt, dass die Unternehmensberaterin als Geschäftsführerin des in Höxter neu gegründeten MVZ auftritt.
Aus Unterlagen des Jahresabschlusses 2025 mit Datum vom 19. Februar 2026, die der LWZ-Redaktion vorliegen, gehen zudem die Zahlen für das Kommunale Versorgungszentrum hervor.
Möglich, dass dies auch der Grund für die Kündigung sein könnte, denn das Ergebnis sieht mehr als schlecht aus. Sollte das MVZ nach der Planung des Beratungsbüros „Dostal & Partner“ im Jahr 2025 mit einem Ertrag von circa 770.000 Euro einen Gewinn nach Abzug aller Kosten von rund 25.000 Euro erwirtschaften, sieht die Realität so aus: Umsatz rund 160.000 Euro, Verlust mehr als 430.000 Euro.
Sogar das Geschäftskonto war am Jahresende 2025 in voller Höhe überzogen. Insofern war die politische Aussage der UKB im Wahlkampf 2025, mit der Vermutung der Überschuldung und der drohenden Insolvenz, möglicherweise nicht verkehrt.
Zog die Geschäftsführerin damals mit der Rufmordklage vor Gericht, um Zeit zu gewinnen? So stellt sich auch die Frage: Kommt ihre Kündigung nach der Vorlage des Bilanzentwurfes jetzt einer möglichen Haftung ihrerseits zuvor? Denn als kaufmännische Leitung und Geschäftsführerin war sie verantwortlich zuständig für die betriebswirtschaftliche Leitung und Budget-Planung.
Unter den der Redaktion vorliegenden Zahlen dürfte die Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung keine Entlastung erteilen, ist sich ein Experte, den die Redaktion zu Rate zog, einig.
Es stellen sich nach Sichtung der vorliegenden Unterlagen einige Fragen. Wie kann es sein, dass ein Betrieb, der 160.000 Euro erwirtschaftet, 370.000 Euro Personalkosten aufwendet, weitere ”nicht definierte betriebliche Kosten” in Höhe von 125.000 Euro oder 12.000 Euro Werbe- und Reisekosten sowie rund 2.500 Euro Bewirtungskosten ausweist?
Nur zur Erinnerung: Das MVZ ist eine durch kommunale Mittel getragene GmbH, in die die Gemeinde bisher fast eine Million Euro gepumpt hat. Zuletzt noch 300.000 Euro durch ein Bürgerbegehren Anfang des Jahres.
Was hat die Geschäftsführerin für ihr Honorar in Höhe von rund 10.000 Euro im Monat getan, wenn allein rund 46.000 Buchhaltungskosten angefallen sind, dazu noch 53.000 Euro Rechts- und Beratungskosten?
Warum hat der Bürgermeister nicht eingegriffen? Die CDU- und die UKB-Fraktionen haben immer wieder Einblicke in die Unterlagen gefordert. Sie wurden aber immer wieder abgewiesen. Jetzt werden die Zahlen offengelegt werden müssen.
Massive Arbeit kommt da auf die Fraktionen zu, um aufzuklären, was sich sonst noch hinter Kosten wie rund 130.000 Euro Raumkosten inklusive 53.000 Euro betriebliche Instandhaltung (bei einer neu eingerichteten Praxis?) verbergen.
Am Ende bleibt möglicherweise selbst der Vorschlag des Münchener Steuerberaters fragwürdig. Dieser plädiert dafür, dass die Geschäftsführung in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern den Jahresfehlbetrag in der bereits erwähnten Höhe von rund 433.000 Euro ins kommende Jahr vorzutragen.
Nach LWZ-Recherchen sollte nach gängiger Rechtsauffassung der Beschluss jedoch getrennt gefasst werden. Die Gesellschafterversammlung ist schließlich das Kontrollorgan der Geschäftsführung. Ein derartiges Ergebnis würde in der freien Wirtschaft das Ende der Gesellschaft bedeuten.




