Bielefeld‑Gellershagen/Frankfurt am Main. Nach dem Tötungsdelikt an einer 28‑jährigen Frau in Bielefeld‑Gellershagen haben die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Mordkommission einen Tatverdächtigen festgenommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, sei der 32‑jährige Freund der Verstorbenen am Dienstag, 28. April, in Frankfurt am Main gefasst worden.
Den Ermittlern zufolge hätten bereits kurz nach der Tat Hinweise auf den 32‑jährigen deutschen Staatsangehörigen vorgelegen, der über keinen festen Wohnsitz verfüge. In den ersten Tagen der Ermittlungen sei es jedoch nicht gelungen, Kontakt zu dem Mann aufzunehmen oder ihn zu den Vorwürfen zu befragen.
Im Zuge weiterer Ermittlungen habe sich der Anfangsverdacht gegen den Mann zunehmend erhärtet, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft weiter mit. Durch intensive Fahndungs‑ und Ermittlungsarbeit sei seine Spur schließlich nach Frankfurt am Main geführt worden. Da sich der Tatverdächtige dort aufgehalten habe, hätten hessische Polizeibeamte die Bielefelder Mordkommission unterstützt. Der Mann sei am Dienstagabend am Frankfurter Hauptbahnhof festgenommen worden.
Beamte der Mordkommission brachten den Tatverdächtigen anschließend nach Ostwestfalen. Nach Angaben der Polizei habe der Mann die Tat eingeräumt, zugleich aber erklärt, aus seiner Sicht in einer Notwehrsituation gehandelt zu haben. Weiter sei von ihm angegeben worden, dass die Beziehung zu der 28‑Jährigen von gegenseitiger Gewalt geprägt gewesen sei. Diese Angaben seien nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld sei der 32‑Jährige am Mittwoch, 29. April, einem Haftrichter am Amtsgericht Bielefeld vorgeführt worden. Dieser habe einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen. Der Beschuldigte befinde sich seitdem in Untersuchungshaft.
Im Rahmen der gerichtsmedizinischen Obduktion seien multiple Verletzungen an Kopf und Oberkörper der Getöteten festgestellt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft weiter mit. Nach Einschätzung der Rechtsmedizin kämen als Todesursache sowohl ein Ersticken als auch eine stumpfe Gewalteinwirkung im Bereich des Halses in Betracht. Die Ermittlungen zum genauen Tatgeschehen dauerten weiterhin an.




