
Düsseldorf. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will den kommerziellen Handel mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus wirksam einschränken und bringt dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf in die kommende Sitzung des Bundesrates am 8. Mai ein.
Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Initiative war eine im November 2025 geplante Auktion, die bundesweite Aufmerksamkeit erzeugt hatte. Der Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski hatte sich damals dafür eingesetzt, dass die Auktion nicht in der geplanten Form stattfindet, und im Nachgang mit dem Justizminister Dr. Benjamin Limbach an einer Initiative gearbeitet, solche Verkäufe von NS-Erinnerungsstücken künftig zu unterbinden.
Nathanael Liminski, Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, erklärt: „Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken. Wir erleben immer wieder, dass Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne als Devotionalien gehandelt werden. Das ist schwer zu ertragen. Zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer wollen wir diesen kommerziellen Handel in Zukunft verbieten. Denn diese Relikte mit unmittelbarem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft sind keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens. Sie gehören deshalb in den Raum der gemeinsamen Erinnerung. Geschichte ist kein Handelsgut, sondern ein Auftrag. Das gilt gerade vor dem Hintergrund, dass mit dem Tod der letzten Holocaust-Überlebenden die Erinnerungsbrücke von der Rampe in Auschwitz in die Gegenwart brüchiger wird und zugleich Antisemitismus auch in Deutschland wieder grassiert.“
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz, ergänzt: „Es ist ein juristisch unhaltbarer Zustand: Wer NS-Propaganda verkauft, wird bestraft, wer aber aus persönlichen Gegenständen der Opfer Profit schlägt, bleibt bisher unbehelligt. Diese Lücke müssen wir jetzt schließen. Bisher können unsere Behörden bei der Vermarktung von NS-Opfergegenständen nur zuschauen. Mit unserer Bundesratsinitiative geben wir ihnen endlich das rechtliche Werkzeug an die Hand, um diesen geschmacklosen Geschäften einen Riegel vorzuschieben. Denn ein konsequenter Rechtsstaat bekämpft nicht nur die Symbole der Täter, er schützt auch die Würde der Opfer.“
Der Gesetzentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vor, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben. Dazu zählen insbesondere amtliche Dokumente, Briefe, Tagebücher sowie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke, die mit einem Judenstern oder Winkel versehen sind.
Zugleich stellt der Entwurf sicher, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Objekten weiterhin möglich bleibt. Ausnahmen gelten insbesondere für Museen, Archive und Bibliotheken sowie für Fälle berechtigter Interessen, etwa im Rahmen wissenschaftlicher Forschung oder historischer Aufarbeitung.



