Kreis Lippe. Der Tag des Lokaljournalismus soll zeigen, dass Lokaljournalismus nah an den Menschen, Vereinen und kleinen Betrieben in den Städten und Gemeinden ist. Es gibt nur wenige Dinge, die so interessant sind wie der Lokaljournalismus. In einer digitalen Medienwelt dienen lokale Medien als vertrauenswürdige Quellen für Information und Orientierung vor Ort.
Er dient auch der Demokratieförderung, denn lokale Berichterstattung über Rathausentscheidungen und regionale Entwicklungen gilt als Rückgrat der lokalen Öffentlichkeit. Diese wird aber in den vergangenen Jahren immer mehr von denen übernommen, die kein Interesse an neutraler oder überwachender Berichterstattung haben. So übernehmen zum Beispiel immer mehr Bürgermeister die Berichterstattung aus ihren Gemeinden und senden vorgeschriebene Erklärungen an die Redaktionen, die dann leider häufig unkritisch übernommen werden.
Das ist aber nicht das, was Lokaljournalismus sein soll. Neben den Berichten über Vereine und Menschen der Region gehört der Finger in der Wunde, gerade bei den öffentlichen Einrichtungen, in vielen Fällen dazu. Das gefällt nicht jedem, ist aber die Aufgabe eines guten Lokaljournalisten.
„Wenn der, den es trifft, am Morgen in der Zeitung liest, was er eigentlich nicht lesen will, hat der Journalist alles richtig gemacht“, habe ich in meiner Ausbildung gelernt. In vielen Redaktionen gilt das leider nicht mehr. Es fehlt nicht nur an gutem Personal, sondern auch an Redakteuren, die den Mut zur Auseinandersetzung und zur Veröffentlichung haben.
In der Redaktion der LWZ sind wir ein Team von Redakteuren, die nicht nur ihren Job gelernt, sondern auch den Mut haben, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen, wenn es nötig ist. Das ist es, was unsere Leser von uns erwarten und lesen wollen.
Wir lassen uns nicht einschüchtern von Personen, die meinen, gegen jeden besseren Wissens über die Polizei an Informanten zu kommen. Das Deutsche Pressgesetz ist eines der besten und müsste auch diesen Menschen klarmachen, dass wir unseren Auftrag ernst nehmen und erfüllen. Wer als gewählter Vertreter Informationen verbirgt oder ihre Herausgabe im öffentlichen Interesse verweigert, der muss damit rechnen, sich am Morgen in der Zeitung wiederzufinden.
Der muss auch damit rechnen, dass Berichterstatter unter anderem Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen erstatten, wenn sie in ihrer Selbstherrlichkeit wiederholt gegen die Gemeindeordnung verstoßen.
So liegt derzeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde von mir wegen eines Abstimmungsverstoßes gegen die Gemeindeordnung gegen einen Bürgermeister bei der Kommunalaufsicht.
Auch hier habe ich den Finger in der Wunde und werde nicht nachlassen, auch wenn es derzeit danach aussieht, dass versucht wird, das in die Länge zu ziehen.





