Kein Zweifel: Die Stichstraße an der Teutoburger-Wald-Straße ist ein Privatweg. Darf die Stadt den gegen den Willen der Anwohner ausbauen? Der Ausbau würde einem Investor nützen, der dort Wohnraum schaffen will und dem offensichtlich eine Bauge­nehmigung zugesagt wurde, allerdings ohne den kompletten Straßenausbau. Dabei würden allerdings die Anwohner kräftig zur Kasse gebeten. Eine Zwickmühle.  Text & Fotos von Angelika Schapeler-Richter.

Lage-Hörste. Ein Stichweg an der Teutoburger-Wald-Straße soll auf Drängen der Stadt ausgebaut werden, damit ein Investor Wohnungen bauen kann. Aber der geplante Endausbau erzeugt bei Anwohnern auch großen Verdruss, weil sie zu den Ausbau­kosten herangezogen werden.


Es werden je nach Grundstücksgröße Tausende Euro fällig. Ein Thema mit großem Konfliktpotenzial. In Hörste könnte sich der Konflikt friedlich-schiedlich entwickeln. So mein Eindruck von der zweiten Bürgerversammlung. Grund: Die Anwohner haben sich im Vorfeld der Bürgerversammlung gut informiert und ergänzend zu den von der Verwaltung bereitgestellten Informationen auch juristischen Rat eingeholt: Ein rücksichtsloses städtisches »Durchziehen« der Maßnahme provoziert wahrscheinlich das Risiko eines Prozesses, den niemand will, weil er so oder so zur schlechtesten Lösung führen würde. Alle Beteiligten hoffen eher, dass sich eine Regelung finden lässt, die den überwiegenden Teil der Anwohner und auch den Investor zufriedenstellt.

Er und seine Frau erläuterten, dass sie beabsichtigten, auf den Grundstücken nicht nur ein Einfamilienhaus zu bauen, sondern auch Wohnraum für und in Hörste zu schaffen, und Wohnraum wird gebraucht. Nach einer kurzen Begrüßung durch Bürgermeister Matthias Kalkreuter stellten Uwe Friedrichsmeier und Kollegen aus der Verwaltung den aktualisierten Lageplan vor. Die von den Anwohnern eingebrachten Anregungen seien in den Plan eingearbeitet worden, wodurch sich die Kosten der im Februar 2026 genannten Summe um rund ein Fünftel – von 498.500 € auf 408.000 € – reduzieren lassen. Diese Einsparung könne durch die Reduzierung der Winkelstützen und Anlage von Böschungen sowie dem Verzicht auf einen Wendehammer erreicht werden. Bei einer Gesamt-Grundstücksfläche von mehr als 11.000 Quadratmetern entfallen auf die Anlieger für den Endausbau des Stichweges nach Berechnungen der Stadt Kosten in Höhe von rund 43 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Dass die Kosten höher ausfallen als bei vergleichbaren anderen Baumaßnahmen liege an der topografischen Lage.

In der sich anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Bürger ganz unterschiedliche Einstellungen zu der Erschließungs­absicht der Stadt für den Stichweg vertreten. Insbesondere die älteren Anlieger, die vor ca. 34 Jahren bereits Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe geleistet haben, sehen sich mit der Zumutung konfrontiert, noch einmal zu zahlen. Der gültige Pachtvertrag beinhalte hingegen eine Passage, nach der es eine Anrechnung früherer Zahlungen geben sollte. Außerdem sei der kostenträch­tige Kanal 2019 geprüft und für okay befunden worden: bis auf eine ca. 3 Meter lange Verjüngung (150er Rohr) im unteren Bereich zur Teutoburger-Wald-Straße. Selbst bei Starkregen habe es bisher keine Probleme gegeben, die Versickerung funktioniere einwandfrei. Kein Grund also für große Investitionen.

Bedauerlicherweise waren von einigen Parteien keine Mitglieder des Bauausschusses zur Bürgerversammlung gekommen, so dass diese dann nur übers Hörensagen informiert werden. Für die CDU war Rudolf Stölting vor Ort: Er betonte die rechtliche Einstufung als »Privatweg« und zweifelte an, dass die Stadt zur Erschließung überhaupt verpflichtet sei. Woraufhin verwaltungsseitig erklärt wurde, dass der jetzige Status »Privatweg« eben auch bedeute, dass der jetzige Kanal den Anwohnern gehöre, sodass sie selbst für die Beseitigung der Engstelle im unteren Bereich des Stichweges sorgen müssten und auch für die Befahrbarkeit der Straße selbst verantwortlich seien. Der Status »Privatweg« würde nach dem Endaus erlöschen, der Pachtvertrag aufgehoben und der Stichweg in den städtischen Besitz übergehen.

Uwe Detert (AFD) gab sich lösungsorientiert und brachte den Vorschlag ein, dem Bauherrn jetzt die Baugenehmigung zu erteilen und vorerst nur den Engpass im Kanal zu beseitigen. Diese Möglichkeit favorisierte auch Andreas Epp (»Aufbruch C«) und machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass in der ersten Zusammenkunft dem Bauherrn bereits Zusagen für eine schnelle Bebauung gemacht wurden und der Endausbau der Straße erst nach einer kompletten Bebauung in fünf bis acht Jahren erfolgen sollte.

Der ebenfalls anwesende Investor hat im bisherigen Verfahren und auch in der Bürgerversammlung seine Kompromissbereitschaft unter Beweis gestellt, aber auch deutlich gemacht, dass ihn jeder weitere Tag, an dem sich der Baubeginn verzögere, viel Geld koste und er das nicht dauerhaft stemmen könne. Eine in Auftrag gege­bene Bodenprüfung habe ergeben, dass auf den Grundstücken problemlos versickert werden könne, eine schriftliche Ausführung könne er der Verwaltung kurzfristig zur Verfügung stellen. Der Kauf der Grundstücke sei letztendlich aufgrund der vorherigen Gesprä­che und Zusagen getätigt worden.

Nach längerer, teils emotionaler Diskussion wurde die Verwaltung schließlich beauftragt, zu prüfen, ob es nicht ausreiche, vorerst nur den unteren Bereich des Stichweges zu ertüchtigen, damit der Eigentümer der Grundstücke 983 und 984 mit dem Bau beginnen könne und der Endausbau anstatt sofort erst nach Abschluss der Bebauung in fünf bis acht Jahren ins Auge gefasst werden sollte.

Ein Moratorium also. Dieser Vorschlag wurde von der Mehrheit der Anwesenden befürwortet. Auch Hans Hofste (SPD), der anfangs hervorgehoben hatte, dass aufgrund des rechtskräftigen B-Plans der Bereich erschlossen werden müsse, führte keine Widerrede. Ob der Prüfauftrag den Schlüssel zu einer schnellen Lösung darstellt oder zu weiteren Verzögerungen führen wird, bleibt abzuwarten. Der Bürgermeister schien über den Verlauf der Versammlung zumindest von der Mimik her nicht erfreut gewesen zu sein. Und für mich stellt sich die Frage, ob es angesichts der leeren Stadtkasse nicht zwingendere Aufgaben zu lösen gilt, als den Endausbau dieses Stichweges voranzutreiben.