Blick ins Zentrum von Bad Salzuflen (Symbolbild). Foto: Adobe Stock

Bad Salzuflen. Einmal jährlich erhalten die Grundstückseigentümer in Bad Salzuflen die Bescheide für die jährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgaben, die hauptsächlich die Grundsteuern A und B sowie Gebühren für kommunale Dienstleistungen wie Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst umfassen.


Deren Abbuchung erfolgt quartalsweise und in der Regel für das zweite Quartal zum 15. Mai eines Jahres. Jedoch könne es in Einzelfällen aufgrund eines systembedingten technischen Fehlers in der Datenbank vorkommen, dass die Grundsteuer beziehungsweise Gebühren für dieses Quartal bis zu einer Woche später abgebucht würden, teilt die Stadt Bad Salzuflen mit.