Das Nutzungskonzept für den Standort sieht vor, dass die TH OWL in Höxter auch künftig Forschung, Transfer sowie Lehrveranstaltungen durchführt und Weiterbildung anbietet. Foto: TH OWL

Kreis Lippe/Höxter. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben mit ihrem Änderungsantrag den Begriff des Hochschulstandortes im Hochschulstärkungsgesetz konkretisiert. Danach sind Hochschulstandorte Orte der Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie anwendungsbezogener Lehre und des Studiums.


Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) sieht sich durch diese Konkretisierung in ihrem bereits Ende vergangenen Jahres dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegten Nutzungskonzept für den Gemeinwohl-Campus Höxter bestätigt.

Das Konzept sieht vor, dass die TH OWL in Höxter auch künftig Forschung, Transfer sowie Lehrveranstaltungen und Weiterbildung durchführt. Damit würden die Merkmale eines Hochschulstandortes entsprechend der nun gesetzlich konkretisierten Definition weiterhin erfüllt, teilt die Hochschule mit. Die TH OWL stehe unverändert zu ihrem Standort Höxter.

Der Gemeinwohl-Campus soll den Hochschulstandort zukunftsfähig weiterentwickeln und zugleich seine Bedeutung für Forschung, Lehre, Innovation und regionalen Wissenstransfer langfristig stärken.