
Horn-Bad Meinberg. Die Auseinandersetzung um den IndustriePark Lippe und das dort entstandene Amazon-Logistikzentrum geht nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in die nächste Runde. Nachdem das Gericht im Juni 2026 den Bebauungsplan Be 10 „Der IndustriePark Lippe“ für unwirksam erklärt hat, sieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebliche Konsequenzen für das Großprojekt zwischen Belle und Wöbbel.
Nach Angaben des Umweltverbandes hat das OVG der Normenkontrollklage des BUND NRW stattgegeben und den Bebauungsplan rückwirkend für unwirksam erklärt. Die Richter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Aufstellung des Plans wesentliche rechtliche Anforderungen nicht eingehalten worden seien.
Weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Amazon-Ansiedlung seien weiterhin anhängig. Dazu zählen laut BUND unter anderem Klagen auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie verschiedene Dienstaufsichtsbeschwerden.
Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat zwischenzeitlich Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Damit bleibt die rechtliche Situation zunächst ungeklärt. Der BUND geht dennoch davon aus, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels gering seien.
Gericht sieht Planungskern betroffen
Besondere Bedeutung misst der BUND den Ausführungen des Gerichts zur Lärmschutzplanung bei. Der Bebauungsplan war in zehn Bereiche zur sogenannten Lärmkontingentierung gegliedert worden. Nach Auffassung des OVG sei diese Gliederung ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Planungskonzepts gewesen.
In der Urteilsbegründung führt das Gericht laut BUND aus: „Ohne die schalltechnische Gliederung des festgesetzten ,Eingeschränkten Industriegebiets‘ (…) ist keine sinnvolle städtebauliche Ordnung mehr gewährleistet.“ Weiter heißt es, die Unwirksamkeit der betreffenden Festsetzungen treffe das Planungskonzept „in seinem Kerngehalt“, sodass lediglich ein „Planungstorso“ verbleibe.
Aus Sicht des Umweltverbandes bedeutet dies, dass die Lärmberechnungen und die Abstände zwischen Gewerbegebieten und Wohnbebauung, insbesondere zum Schutz der Anwohner in Belle und Wöbbel, nicht rechtskonform geplant worden seien.
Forderung nach neuem Beteiligungsverfahren
Der BUND fordert nun ein umfassendes sogenanntes Heilungsverfahren. Dabei müssten Bürger, Umweltverbände und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden. Die Offenlage der überarbeiteten Planunterlagen müsse nach Auffassung des Verbandes transparent und vollständig erfolgen.
Darüber hinaus regt der BUND an, im Zuge einer Neuplanung weitere Kritikpunkte aufzuarbeiten. Dazu gehörten unter anderem Fragen des Hochwasserschutzes, der Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, Verkehrsprognosen sowie Bekanntmachungsfehler. Das Gericht habe diese Punkte nach Darstellung des Verbandes nicht vertieft geprüft, da die festgestellten Mängel bei den Lärmemissionskontingenten bereits ausgereicht hätten, um den gesamten Bebauungsplan zu Fall zu bringen.
Streit um Bestandsschutz und Ausgleichsflächen
Besonders kritisch bewertet der BUND die Situation im zweiten Bauabschnitt des Industrieparks, zu dem auch das Amazon-Gelände gehört. Während Gebäude des ersten Bauabschnitts nach Einschätzung des Verbandes durch einen bestehenden Bestandsschutz abgesichert seien, gelte dies für spätere Entwicklungen nicht im gleichen Umfang.
Der Verband argumentiert, dass das Logistikzentrum auf Flächen errichtet worden sei, die im ursprünglichen Bebauungsplan als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen festgesetzt gewesen seien. Nach Auffassung des BUND müssten durch die Bebauung verlorengegangene Artenschutzflächen deshalb an anderer Stelle rechtssicher und in ausreichendem Umfang ersetzt werden.
Zugleich kritisiert der Verband die aus seiner Sicht unzureichende Berücksichtigung des Artenschutzes. Adequate und für betroffene Tierarten erreichbare Ausgleichsflächen seien weder beim Satzungsbeschluss noch während der Bauphase und bis heute sichergestellt gewesen.
Einigung gescheitert
Dem Urteil des OVG war nach Angaben des BUND eine längere Phase außergerichtlicher Gespräche vorausgegangen. Dabei habe die Stadt unter anderem eine Extensivierung von Grünlandflächen sowie die Renaturierung eines Bachabschnitts vorgeschlagen.
Dem Umweltverband gingen diese Angebote jedoch nicht weit genug. Eigene Vorschläge, darunter die Schaffung eines Biotopverbundes und die Ausweisung eines Wildnisgebietes im Stadtwald, seien nach Darstellung des BUND nicht umgesetzt worden. Schließlich erklärte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht die Verhandlungen für gescheitert.
Kritik an Planung und Transparenz
Der BUND sieht sich durch das Urteil in seiner langjährigen Kritik bestätigt. Das gesamte Verfahren habe von Beginn an wegen angeblicher Planungsfehler, Umweltbelastungen und mangelnder Transparenz in der Kritik gestanden. Nun müssten die bisherigen Entscheidungen umfassend aufgearbeitet werden.
Nach Auffassung des Umweltverbandes macht das Urteil deutlich, dass die Planung für den IndustriePark Lippe künftig rechtsstaatlich, rechtssicher und transparent neu aufgestellt werden müsse.





